Schreibmaschine mit symbolischen 25 Jahren

Schulnovelle – ein Stück zum „Grauen Finanzausgleich“

"Die einen feiern, die anderen zahlen. So könnte man das Ergebnis der langen Verhandlungen für die Novelle zum Schulorganisationsrecht (SCHOG)zusammenfassen.“ Mit diesen Worten begann Helmut Mödlhammer, 1994 Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes, eine bissige Stellungnahme zur 14. und 15. SCHOG-Novelle in der Juni-Ausgabe des damaligen Kommunal-Magazins.

Hauptgrund seiner Empörung war die Tatsache, dass der Bund allerhand Neuerungen in den Novellen vorsah, die Ausführung aber den Ländern überließ und die Bezahlung den Gemeinden „umhängen“ wollte. Mödlhammer: „Nach der Steuerreform 1992/93 hat dies der zweite gravierende Anschlag auf die Gemeindeautonomie, ein neues Stück zum ‚Grauen Finanzausgleich‘, in dem man den Gemeinden ohne Verhandlungen gewaltige neue Belastungen einfach zuschiebt“, so Mödlhammer weiter.

Der Grund seines Ärgers war damals ähnlich wie der seiner Nachfolger heute: Die Novellen sahen vor, dass bei ganztägigen Schulformen neben der Vorsorge für die Verpflegung auch die Beistellung des erforderlichen Hilfspersonals bei der Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf plötzlich alleinige Aufgabe des Schulerhalters sein sollte.

Mödlhammer verwies auch darauf, dass „die Schulerhalter durch die neuen Schulformen ohnedies gewaltige neue Belastungen durch die räumlich Vorsorge und Adaptierug bestehender Räume hinzunehmen haben“, die Übernahme von Personalkosten hingegen nicht nur den bisherigen gesetzlichen Bestimmung widerspräche, sondern auch ein Bruch der im FAG festgelegten Regelungen der Aufgabe sei – was von den Gemeinden nicht hingenommen werden würde.