Die Regierungsklausur fand in Mauerbach statt.
© BKA/Andy Wenzel

Politik

Regierung will Erneuerbare Energien ausbauen

11. Januar 2023
Die Bundesregierung hat bei der ihrer Klausur beschlossen, 2023 dazu zu nutzen, um Österreich resilienter und krisenfester zu machen, indem sie die Lehren aus dem Vorjahr zieht. Dies beinhaltet den Ausbau erneuerbarer Energien um die Energiesicherheit und die Unabhängigkeit von russischem Gas zu erhöhen, die Stärkung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt und die Förderung von sauberer und transparenter Politik um das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. Das Energie-Paket der Regierung beinhaltet schnellere Genehmigungsverfahren für erneuerbare Kraftwerke, Förderungen für kleine PV-Anlagen und den Ausbau der Biogasproduktion in Österreich. Was bedeutet das für Gemeinden?

Das bei der Regierungsklausur beschlossene Energie-Paket der Bundesregierung enthält folgende Teile:

  • Schnellere Verfahren für Kraftwerke (UVPG-Novelle)
  • Ausbauturbo für Photovoltaik-Anlagen (EABG + Förderungs VO)
  • Ausbau der Biogasproduktion in Österreich (EGG + Biogasverordnung)

Schon im vergangenen Jahr wurde der Ausbau erneuerbarer Energieträger massiv hochgefahren. Nun soll die Energiewende deutlich beschleunigt werden. So sollen die Genehmigungsverfahren für große Kraftwerke, die erneuerbare Energie erzeugen, schneller werden. Kleine PV-Anlagen können zukünftig einfacher errichtet und gefördert werden.

Schnellere Verfahren für Kraftwerke (UVPG-Novelle)

Die Bundesregierung hat eine Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen. Das bedeutet konkret:

  • Im Verfahren hat die Energiewende ein besonderes öffentliches Interesse. Dadurch kommt diesem Aspekt in der Prüfung hohe Bedeutung zu. Und Blanko-Beschwerden haben in diesem Fall nicht mehr automatisch aufschiebende Wirkung.
  • Es wird keine Doppelprüfungen im Verfahren mehr geben und die Verfahren werden besser strukturiert. Damit soll es für alle Beteiligten einfacher werden, das Verfahren effizienter abzuwickeln. Wenn das Landschaftsbild etwa schon in der Flächenausweisung geprüft wurde, reicht das in Zukunft.
  • Wenn in einem Bundesland keine entsprechende Energieraumplanung gemacht wurde, können UVP-Verfahren in Zukunft begonnen werden, ohne dass eine Widmung durch die Gemeinde vorliegt. Die Zustimmung der Gemeinde wird dann im UVP-Verfahren eingeholt, aber das langwierige Widmungsverfahren braucht nicht abgehandelt zu werden.

Darüber hinaus bringt die UVPG-Novelle weitere Verbesserungen. Der Schutz der Böden bekommt in Zukunft noch größere Bedeutung. Für jedes Projekt braucht es ein Bodenkonzept, das den sorgsamen Umgang mit unserer Natur sicherstellt. Und es werden klare Regeln einfeführt, ab welchem Bodenverbrauch Chaletdörfer und Logistikzentren jedenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung brauchen.

Die Novelle wird nun an das Parlament übermittelt und kann dort mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

Ausbauturbo für Photovoltaik-Anlagen (EABG + Förderungs VO)

Im Jahr 2022 wurden in Österreich rund 1.300 GW an Photovoltaikanlagen installiert. Das ist deutlich mehr als je zuvor.

Jetzt soll ein „Ausbauturbo“ für PV-Anlagen auf privaten Wohnhäusern und den Dächern und Flächen von Betriebe gestartet werden.

Dafür werden Förderungen nochmals deutlich aufgestockt. Im Jahr 2023 stehen insgesamt rund 600 Millionen Euro (2022 395 Millionen Euro) zur Verfügung. Zudem wird die Förderung weiter vereinfacht. So kann künftig auch eine Förderung beantragt werden, wenn mit der Errichtung der Anlage bereits begonnen wurde. Und die Fristen für die Errichtung der Anlage werden verlängert. Das regelt die Investitionsförderverordnung, die jetzt in Begutachtung geht.

Das neue Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) soll den weiteren Rahmen für diesen Ausbauturbo setzen.

  • Dazu gehört, dass es nur mehr eine zuständige Behörde gibt, die die Genehmigung erteilt. Der Weg von Genehmigung zu Genehmigung entfällt.
  • Für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen braucht es überhaupt keine Genehmigungen mehr und nur aufgrund des Orts- und Landschaftsbilds können Anträge überhaupt nicht mehr abgelehnt werden.

Die Eckpunkte wurden im Ministerrat beschlossen.

Ausbau der Biogasproduktion in Österreich (EGG + Biogasverordnung)

Damit die Abhängigkeit von russischen Erdgas rasch beenden können, soll in Österreich Gas selbst produziert werden. Deshalb soll - mit Blick auf die Zukunft – die Produktion von klimafreundlichem Grüngas in Österreich bis 2030 auf 10,5 Terawattstunden pro Jahr erhöht werden.

Der Plan, mit dem dieser Schritt gelingen soll, ist das Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG). Es gibt die notwendigen Ziele und Förderungen vor, damit die Biogasproduktion in den nächsten sieben Jahren mehr als verzehnfacht werden kann: Die Produktion von heimischen Biogas soll bis 2030 auf insgesamt 10,5 TWh pro Jahr steigen.

Dafür müssen die Gasversorger einen jährlich steigenden Anteil an Grüngas verwenden. Im Jahr 2030 sollen dem Gas in Österreich 11 Prozent Grüngas beigemengt sein.

Biomethan kann aus unterschiedlichen Bio-Abfällen und Holzresten erzeugt werden und ersetzt dann fossiles Erdgas.

Attraktivierung des Arbeitens im Pensionsalter

Langfristig ist das Heranführen des faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche eine der wichtigsten Maßnahmen, um besonders erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger in Beschäftigung zu halten und den Arbeits- und Fachkräftemangel weiter abzufedern.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Arbeiten im Pensionsalter attraktiver gestaltet werden.

Für die Abarbeitung dieser Themen wird eine Reformgruppe eingerichtet. Sie besteht aus den Bundesministern Martin Kocher, Johannes Rauch und Magnus Brunner, den Sozialsprechern der Regierungsparteien und Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Arbeitnehmern. Im Detail widmet sich die Reformgruppe folgenden Themen:

  • Attraktivierung der Erwerbstätigkeit parallel zum Bezug einer Eigenpension ab dem Regelpensionsalter
  • Erhöhung der Anreize für einen Verbleib im Erwerbsleben über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus
  • Maßnahmen zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters durch Positivanreize
  • Befristete Erhöhung der Anzahl und des Freibetrags für die Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen
  • Evaluierung weiterer bestehender Steuerbefreiungen von Lohn- und Gehaltszulagen
  • Stipendium für Berufsumsteigerinnen und Berufsumsteiger in die Elementarpädagogik nach dem Vorbild des Pflegestipendiums

Abschaffung der geblockten Altersteilzeit:

Oftmals vereinbaren Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen bzw. Arbeitnehmer im Rahmen der Altersteilzeit, dass Beschäftigte eine bestimmte Zeitspanne „voll“ weiterarbeiten („Arbeitsphase“) und im darauffolgenden Zeitraum („Freizeitphase“) überhaupt keine Arbeitsleistung mehr erbringen müssen („geblockte Altersteilzeit“). Diese Form der Altersteilzeit entspricht in ihrem Wesen einer vorzeitigen Alterspension, wirkt sich nicht positiv auf den Arbeitsmarkt aus und soll daher nicht weiter aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Zukünftig soll der Zugang zu dieser Form der Altersteilzeit durch Anhebung des frühestmöglichen Zugangsalters von derzeit fünf Jahren vor Vollendung des Regelpensionsalters um sechs Monate pro Kalenderjahr, beginnend mit 1. Jänner 2024, angehoben werden.

Verlängerung, Erhöhung und Ausweitung des Bildungsbonus

  • Der bereits 2020 eingeführte Bildungsbonus zeigt, dass die durchschnittliche Verweildauer der Personen in den vom AMS beauftragten Kursmaßnahmen im Jahr 2022 um ca. 25 Prozent höher war als im Jahr 2019 (ca. 118 Tage 2022 und 92 Tage 2019).
  • Besonders im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation zeigt sich, dass auch die Zahl der „klassischen“ AMS-Fachkräfteausbildungen (Lehrausbildungen und höhere formale Abschlussformen) geschulten Personen im Jahr 2022 gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 um 11 % auf 57.170 erhöht. Seit Einführung im Oktober 2020 haben rund 74.440 Personen bereits vom Bildungsbonus profitiert, wofür rund 29,3 Mio. Euro ausbezahlt wurden.
  • Der bestehende Bildungsbonus soll für das Jahr 2023 verlängert werden und ab dem Jahr 2024 soll der Schulungszuschlag und Bildungsbonus in drei Stufen neu geregelt werden. Für Ausbildungen mit einer Dauer ab vier Monaten gebührt der dreifache Schulungszuschlag (ca. 200€). Für Ausbildungen mit einer Dauer von mindestens einem Jahr der fünffache Schulungszuschlag (ca. 340 Euro) der sich bei einem Grenzbetrag von 1.400 Euro pro Monat einschleift. Menschen mit einem höheren Arbeitslosengeld profitieren jedoch jedenfalls im Ausmaß des dreifachen Schulungszuschlags.

Durch die Verlängerung sowie Erhöhung, jährliche Valorisierung und Ausweitung des Bildungsbonus wird Aus- und Weiterbildung durch AMS-Schulungen attraktiver. Auszubildende werden deutlich besser sozial abgesichert und die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wesentlich verbessert. So stellt der Bildungsbonus neu einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung das Arbeitskräftemangels dar.