Regelmäßige Baumkontrollen erforderlich

Bei Gemeinden wird von der Judikatur gegenüber der Allgemeinheit ein besonderer Verantwortungsmaßstab herangezogen. Insbesondere gilt dieser Maßstab dann, wenn sich Bäume an exponierten Standorten, wie z. B. Schulhöfen, Kindergärten, Straßen, direkt an der Straße oder bei Alleen, Parkanlagen, auf Friedhöfen und/oder Parkplätzen befinden.

Für Gemeinden ist es daher erforderlich, regelmäßig Baumkontrollen durchzuführen. Grundsätzlich, d. h. ohne augenscheinlich erkennbare Anzeichen einer Schädigung des Baumes, wird die Durchführung von Sichtkontrollen vom Boden aus ausreichend sein. Außer es werden besondere Umstände bekannt, die möglicherweise eine Beeinträchtigung des Baumes herbeigeführt haben, die nach außen aber nicht sichtbar sind. Beispielsweise sei hier genannt: verletzte Wurzeln des Baumes infolge von Bauarbeiten. Weiters hängt eine Sichtkontrolle vom Alter und von der Art der Bäume ab.

Auf die ÖNORM L1122 ist Bedacht zu nehmen, diese ist für Baumpflege und Baumkontrolle anzuwenden.

Laut ÖNORM sollen bei Ereignissen besonderer Art, vor allem bei Bautätigkeiten im Standraumbereich oder bei abnormen Witterungsereignissen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes Kontrollgänge vorgesehen werden. Dies gilt insbesondere für Bäume im Verkehrsbereich. In diesen Bereichen ist unter Berücksichtigung der gehölz- und standortbedingten Besonderheiten das Kontrollintervall anzupassen. Jährliche Kontrollen sind zu empfehlen!

Bedacht zu nehmen ist in jedem Fall auf die Gehölzart, die Standortbedingungen bzw.  sonstige Besonderheiten. Insbesondere bei Weichholzbäumen (Pappeln, Kastanien, Weiden, Linden und Ulmen) muss öfters/oft kontrolliert werden. Jedenfalls öfters als bei stabileren Holzarten.

Schadbäume müssen fachmännisch untersucht werden

Bei sogenannten Schadbäumen, das sind Bäume, bei denen die Sichtkontrolle Schäden oder Schadensanzeichen ergibt, aber auch bei Vorliegen besonderer Umstände ist eine eingehende fachmännische Untersuchung notwendig. Dies gilt auch für sehr alte Bäume.

Eine besondere Konstellation zeigt sich bei sehr großen Bäumen oder solchen die in den Straßenraum ragen. Dabei ist zu bedenken, ob nicht schon vorbeugend, d. h. ohne festgestellte Baumschäden Maßnahmen getroffen werden müssen. Zu diesen möglichen Maßnahmen zählt ein Kronenentlastungsschnitt oder die Entfernung von waagrecht wachsenden Starkästen.