Präsentierten die neue Südtiroler Gemeindenfinanzierung: Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer, Landeshauptmann Arno Kompatscher und Gemeindenlandesrat Arnold Schuler.

Reform der Gemeindefinanzen

28. April 2016
Seit Anfang des Jahres ist das neue Modell der Südtiroler Gemeindenfinanzierung in Kraft. Nach monatelangen und zum Teil heftigen Diskussionen hatte der Rat der Gemeinden dem neuen Modell zugestimmt. Mit der Reform soll die Kluft zwischen armen und reichen Gemeinden reduziert werden. Die Grundidee dabei ist denkbar einfach: Wer viel hat, soll etwas abgeben, und wer wenig hat, soll etwas dazubekommen.

Für jede Gemeinde wird nach einem speziellen theoretischen Modell sowohl die Finanzkraft (Einnahmen) als auch der Finanzbedarf (Ausgaben) ermittelt. Die Differenz wird dann vom Land ausgeglichen. Somit erhalten Gemeinden mit hohen Einnahmen in Zukunft weniger oder gar keine Landeszuweisungen.


Im Grunde waren alle Gemeinden mit der Ausrichtung des neuen Modells einverstanden. Unterschiedliche Ansichten gab es aber bei den Kriterien für die Berechnung der Finanzkraft und des Finanzbedarfs und bei deren Gewichtung. Gemeinden mit eigener Stromproduktion bemängelten, das neue Modell würde die Eigeninitiative der Gemeinden bestrafen. Landgemeinden hingegen kritisierten die Ermittlung des Finanzbedarfs, der sich im Wesentlichen nach der Einwohnerzahl richtet. Eine reine Einwohnerkurve spiegle den effektiven Finanzbedarf nur unzureichend wider und lasse territoriale und strukturelle Unterschiede außer acht.

Schließlich sprach sich aber eine große Mehrheit der Bürgermeister für das neue Modell aus. Gewinner der Reform ist die Gemeinde Bozen mit einem Plus von 4,3 Millionen an laufenden Zuweisungen des Landes. Zu den Verlierern zählen die drei Gemeinden des Passeiertals, aber auch Bruneck, Graun, Schnals, Sand in Taufers, Ulten und Waidbruck müssen Kürzungen hinnehmen. Die Tourismushochburgen Corvara und Wolkenstein erhalten überhaupt keine Landeszuweisungen mehr. Die Kriterien für die Berechnung der Finanzkraft und des Finanzbedarf sollen aber im Laufe des Jahres noch einmal überprüft werden, um noch objektivere und präzisere Ausgangsdaten zu erhalten.



Auch die Finanzierung der Investitionen der Gemeinden wurde grundlegend reformiert. Der Rotationsfonds für Investitionen wurde abgeschafft und an seiner Stelle ein großer Investitionsfonds eingerichtet. Daraus erhalten die Gemeinden fortan nur mehr Verlustbeiträge. Damit geht die Verschuldung zurück und Gelder werden für andere Vorhaben frei. Künftig erhält jede Gemeinde jährlich einen fixen Betrag für Investitionsausgaben. Dieser Betrag wird der Gemeinde für fünf Jahre zugesichert. Für die Gemeinde bedeutet dies Planungssicherheit. Außerdem kann sie den Betrag nach eigenem Gutdünken einsetzen, ohne an besondere Programme gebunden zu sein. Für kleine Gemeinden wurde zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, die ihr zustehenden jährlichen Beträge bei Bedarf auch für mehrere Jahre auf einmal abzurufen.

Aufrecht bleibt hingegen der Reservefonds, aus welchem den Gemeinden auch über die fixen Zuweisungen hinaus Verlustbeiträge für Investitionen gewährt werden können.