
Raumordnung soll novelliert werden
Erstens soll eine verpflichtende Vertragsraumordnung eingeführt werden. Diese Verpflichtung soll bei allen Neuwidmungen in Wohnbaulandkategorien in Gemeinden mit überörtlicher Funktion ab einer Flächengröße von 2.000 Quadratmetern nach Abzug des Eigenbedarfs gelten. Raumordnungsverträge sollen dabei einen wesentlichen Bestandteil des Genehmigungsverfahrens darstellen und für Gemeinden mit überörtlicher Funktion einer behördlichen Kontrolle unterliegen.
Revision von Flächenwidmungsplänen
Zweitens soll eine Verpflichtung zur Revision des Flächenwidmungsplans eingeführt werden, um bis 2030 ausreichend geeignete Flächen für den geförderten Wohnbau in den Siedlungsschwerpunkten auszuweisen.
Diese Revision zielt darauf ab, unbebautes Bauland systematisch zu erfassen und für den Wohnbau zu mobilisieren. Gemeinden werden verpflichtet, Maßnahmen zur Aktivierung brachliegender Flächen zu ergreifen, um einerseits die Flächenverfügbarkeit sicherzustellen und andererseits den Zugriff auf weitere landwirtschaftliche Flächen zu minimieren.
Servicestelle Leistbares Wohnen
Der Aufsichtsrat der Salzburger „Land-Invest“ beschloss die Einrichtung einer „Servicestelle leistbares Wohnen“ unter Federführung der Land-Invest.
„Bei den vielen Gemeindebesuchen der Mitarbeiter der Land-Invest wurde erkannt, dass die Gemeinden über das klassische Service hinaus weitere Bedarfe haben“, erläutert Landesrat Martin Zauner. Oftmals gehe es um Fragen zur Vertragsraumordnung, zur generellen räumlichen Entwicklung und um die Umsetzung von konkreten Bauvorhaben im Wohnbau. Zauner: „Die Land-Invest ist dabei die optimale Stelle, die bedarfsabhängig auf alle Experten der Abteilung 10 oder des SIR zugreifen kann. Die Zusammenfassung von Raumordnung, Wohnbau und Land-Invest in einem politischen Ressort erweist sich hier als absoluter Vorteil.“