Grundstückspläne
Die Gemeinden sind seit Jahrzehnten Vorreiter, Vorbilder und Multiplikatoren in vielen ÖROK-Bereichen und sie haben als bürgernächste Ebene immer eine wichtige Vorbildrolle.
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Raumordnung muss bei den Gemeinden bleiben

Raumordnung ist eine komplexe, facettenreiche und mit vielen regionalen Unterschieden und Herausforderungen behaftete Angelegenheit. Und weil es hier auch um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger geht, muss die Raumordnung bei den Gemeinden bleiben.

Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) beschäftigt sich mit und liefert Beiträge zur Raumforschung. Resultate dieser (Forschungs-)Tätigkeiten sind unter anderem der Raumordnungsbericht, der ÖROK-Atlas oder die ÖROK-Schriftenreihe, in der die Arbeitsergebnisse der Österreichischen Raumordnungskonferenz regelmäßig publiziert werden.

Weiters beschäftigt sich die ÖROK intensiv mit (europäischer) Regionalpolitik und ist in diesem Sektor eine wichtige Schnittstelle zwischen Österreich und der EU. Seit dem Jahr 2002 dient die ÖROK-Geschäftsstelle auch als National Contact Point, um die Beteiligung österreichischer Projektträger an europäischen Programmen wie CENTRAL EUROPE, DANUBE, INTERREG EUROPE usw. zu erhöhen und die Programm­akteure bestmöglich zu unterstützen. 

Österreichisches Raumordnungskonzept

Um in den Bereichen der Raumordnung und Raumentwicklung Grundlagen für eine gemeinsame österreichweite Strategie zu bekommen, wird circa alle zehn Jahre ein Österreichisches Raumentwicklungskonzept, kurz ÖREK genannt, erstellt. Die Österreichische Raumordnungskonferenz koordiniert die Arbeiten zum jeweiligen ÖREK und publiziert es dann.

Das derzeit noch gültige Österreichische Raumentwicklungskonzept ist aus dem Jahr 2011. Die darin enthaltenen Handlungsvorschläge wurden in sogenannten ÖREK-Partnerschaften umgesetzt. Das Raumordnungskonzept soll die Mitglieder der Raumordnungskonferenz zu einem gemeinsamen Handeln anregen und einen Leitfaden für alle raumordnungsrelevanten Tätigkeiten im jeweiligen Wirkungsbereich der ÖROK-Mitglieder schaffen. 

ÖREK 2030 – Raum für Wandel

Um das Österreichische Raumentwicklungskonzept 2011 zu aktualisieren, wird seit einiger Zeit am ÖREK 2030 gearbeitet. Dieses baut auf den Inhalten und auch auf den Strukturen des ÖREK 2011 auf, soll jedoch proaktiv Antworten auf aktuelle Fragestellungen geben und sich mit den zu erwartenden Veränderungen und Herausforderungen in den Bereichen Gesellschaft, Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Technologie usw. beschäftigen. Dies spiegelt sich auch im Titel „ÖREK 2030 – Raum für Wandel“ wieder.

Im Herbst 2020 fand die erste Online-Fachkonferenz zur Erstellung des ÖREK 2030 statt. Expertinnen und Experten aus diversen Sparten diskutierten dort die grundsätzliche Ausrichtung der Raumplanung in Österreich und beschäftigten sich mit zu erwartenden Herausforderungen auf Gemeinde-, Länder- und Bundesebene.

Die Österreichische Raumordnungskonferenz hat erkannt, dass die Akzeptanz des Prozesses und der daraus resultierenden Ergebnisse aller Stakeholder wesentlich zur späteren erfolgreichen Erstellung und Umsetzung des ÖREK 2030 beiträgt. Um dies zu erreichen, wurden viele Maßnahmen getroffen, wie die Bereitstellung umfangreicher Informationen auf www.oerok.gv.at, die Schaffung eines Think-Tanks, der sich aus nationalen und internationalen Expertinnen und Experten zusammensetzt, die als Botschafterinnen und Botschafter für das ÖREK 2030 auftreten sollen, und die Beiziehung von sogenannten „Young Experts“. Diese sollen die Wünsche und Vorstellungen der nächsten Generation einbringen. 

Um die vereinbarten Klimaziele bis 2030 zu erreichen, muss an vielen Rädchen gedreht werden. Auch Raumordnung und Raumentwicklung können dazu einen großen Beitrag leisten. Raum und Boden sind knappe Ressourcen, die nicht vermehrbar sind. Deshalb bedarf es einer ständigen Abwägung vieler Interessen, um durch Nachhaltigkeit, Klimaneutralität und -resilienz für die nachfolgenden Generationen ein gutes Leben zu ermöglichen.

Die Raumordnung ist ein wichtiges Steuerungselement, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu verbessern. Sie spielt in viele Lebensbereiche der Menschen hinein. In Österreich ist die Raumordnung im Kompetenzbereich der Bundesländer, sie sind für die Gestaltung und die Kontrolle zuständig. Den Gemeinden kommt ebenfalls eine bedeutende Rolle zu. Artikel 118 Abs. 3 Z 9 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) weist ihnen im eigenen Wirkungsbereich die behördlichen Aufgaben im Bereich der örtlichen Raumplanung zu. 

10-Punkte-Programm

Das Kernstück des Österreichisches Raumentwicklungskonzepts bildet ein 10-Punkte-Programm, das unter anderem zukünftige Prioritätensetzungen ermöglichen und dazu beitragen soll, Beschlüsse in der ÖROK leichter herbeizuführen. 

Die Gemeinden sind seit Jahrzehnten Vorreiter, Vorbilder und Multiplikatoren in vielen dieser Bereiche und sie haben als bürgernächste Ebene immer eine wichtige Vorbildrolle. Daher wird der Österreichische Gemeindebund weiterhin in den Gremien der Österreichischen Raumordnungskonferenz mitarbeiten, die Interessen der Gemeinden dort vertreten und relevante Informationen an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister weitergeben. 

Dies ist vor allem deshalb geboten, weil die Raumordnung sehr komplex und facettenreich ist. Es gibt viele regionale Unterschiede und Herausforderungen. Der Klimawandel spielt auch im Bereich der Raumordnung eine immer bedeutendere Rolle. Die urbanen Räume sind anders zu behandeln als der ländliche Raum. Gleichwertige Lebensbedingungen sind zu schaffen und Raum für Entwicklung muss auch in Zukunft möglich sein. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Raumordnung eine zentrale Aufgabe der Gemeinden bleibt.