PV-Anlage auf Schule
Mit der Förderung „Photovoltaik kommunaler Gebäude“ werden PV-Anlagen auf oder an gemeindeeigenen Gebäuden mit 60 Prozent der Anschaffungskosten gefördert.
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Kärnten

Photovoltaik- und Alternativenergie-Förderungen werden verlängert

6. Dezember 2022
In Kärnten bleibt die Alternativenergieförderung, mit welcher Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen (z. B. Städte und Gemeinden) und gemeinnützige Vereine beim Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger unterstützt werden, auch 2023 bestehen. Verlängert wird auch die Förderung „Photovoltaik kommunaler Gebäude“

Mit der Alternativenergieförderung wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern (z. B. Holzheizung, Fernwärme-Anschluss und -Errichtung), Photovoltaik-Anlagen sowie die Installierung von Stromspeichern (diese Förderung gilt auch für Privatpersonen) unterstützt.

„In diesem Bereich haben sich die Anträge von 2018 bis 2021 versechsfacht. Im Jahr 2022 wird sich die Antragsanzahl im Vergleich zu 2021 nochmal nahezu verdoppeln, alleine heuer sind aus dem Alternativenergie-Fördertopf über sieben Millionen Euro geflossen“, berichtet Landesrätin Sara Schaar.

PV-Anlagen für kommunale Gebäude

Mit der Förderung „Photovoltaik kommunaler Gebäude“ werden PV-Anlagen auf oder an gemeindeeigenen Gebäuden mit 60 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, wobei Investitionszuschüsse von dritter Stelle (Bund oder EU), z. B. das kommunale Investitionsprogramm des Bundes, möglich sind. Somit ist eine bis zu 100-prozentige Förderung, ohne Eigenmittel möglich. „Damit unterstützen wird Gemeinden dabei, ihren benötigten Strom selbst zu erzeugen. Rund 200 Photovoltaik-Projekte wurden bereits unterstützt, das bisherige Fördervolumen beträgt knapp 1,6 Millionen Euro“, so Schaar.

Oft keine Eigenmittel erforderlich

Während bei beiden Förderungen die Förderhöhen unverändert bleiben, wurden jedoch weitere Anreize für Kommunen als wichtige Partner in der Energiewende geschaffen.

So sind Zweckzuschüsse aus dem Kommunalpaket des Bundes 2023 („Gemeinde-Milliarde“ bzw. KIG 2023) mit den beiden Förderschienen auch kombinierbar, es gibt diese quasi „oben drauf“.

Errichtet eine Gemeinde z. B. eine Photovoltaik-Anlage für den Eigenverbrauch auf einem kommunalen Gebäude oder es geht um ein Fernwärme-Projekt im überwiegenden Eigentum der Gemeinde, dann benötigt sie – außer KIG-Mittel – zusätzlich zur Landesförderung keinerlei Eigenmittel mehr.

Landesrätin Schaar: „Bei der Photovoltaik-Förderung für kommunale Gebäude wurde außerdem ein zusätzlicher Anreiz für interkommunale Zusammenarbeit geschaffen, sodass eine höhere Förderung als bisher bei interkommunalen Projekten ermöglicht wird.“
Informationen zu den Förderungen

www.energiewirtschaft.ktn.gv.at