Online-Wahlkartenantrag spart Portokosten

24. Februar 2016
Gemeinden mit Kostenbewusstsein bieten für den Wahlkartenantrag ein signierbares Online-Formular an. Wird die Wahlkarte mit elektronisch signiertem Antrag bestellt, lassen sich beim Versand pro Exemplar 2,20 Euro sparen.





Entsprechende Onlineformular-Lösungen werden den Gemeinden wieder von verschiedenen Anbietern (z. B. Onlineformular von www.amtsweg.gv.at oder über die Onlineplattform www.wahlkartenantrag.at via LMR-Partner) zur Verfügung gestellt und können dann den Bürgerinnen und Bürgern auf der gemeindeeigenen Webseite, aber auch via HELP.gv.at auffindbar angeboten werden. HELP bietet weiters auch detaillierte Informationen zur Bundespräsidentenwahl 2016 sowie zum Wählen mit Wahlkarte, die Ihnen als Gemeinde mittels „Content-Syndizierung“ zur einfachen Übernahme in die gemeindeeigene Website zur Verfügung stehen.



Für die Bewerbung Ihres Online-Wahlkartenantrages stellt HELP.gv.at  wieder „Textbausteine zum Wahl-/Stimmkartenantrag“ bereit (Sie finden diese unter www.help.gv.at/partner - Menüpunkt „Downloads“: Textbausteine für Gemeinde-Webseiten).



Neben dem elektronischen Wahlkartenantrag gibt es viele weitere Verfahren, die bereits zeit- und kostenschonend mit elektronischer Signatur erledigt werden können. Das sind z. B. die elektronische Zustellung, FinanzOnline, das neue Pensionskonto oder ELGA sowie Anwendungen im Privatbereich. Dass sich die mobile Variante der elektronischen Signatur, die Handy-Signatur, bereits stark durchsetzt, zeigen auch die beachtlichen Zahlen. Derzeit wird die Handy-Signatur rund 300.000 mal pro Monat verwendet und rund 600.000 aktive Handy-Signaturen sind im Umlauf.



Die (kostenlose) Freischaltung dauert wenige Minuten; die Nutzung ist – vergleichbar mit dem Onlinebanking-Vorgang – denkbar einfach. Details zu den Aktivierungsmöglichkeiten und Anwendungen finden Sie unter www.buergerkarte.at.



Darüber hinaus schult das Bundeskanzleramt auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sodass diese Handy-Signaturen der Wohnsitzbevölkerung aktivieren können.