Bildschirmdarstellung des Kontierugnsleitfadens
Der Online-Kontierungsleitfaden ist ein wachsendes Nachschlagewerk, das durch die Zusammenarbeit von Generalisten und Spezialisten der Verrechnung laufend aktuell gehalten und bei Bedarf erweitert wird.

Online-Kontierungsleitfäden für Gemeinden

6. Oktober 2019
Gemeinsam mit dem KDZ (Zentrum für Verwaltungsforschung) und Experten der Gemeinden, Städte und Länder wurde vom Bundesministerium für Finanzen eine Online-Plattform „Kontierungsleitfaden“ auf Basis des neuen Haushaltsrechts eingerichtet. Die Kontierungsleitfäden für Gemeinden, Länder und den Bund sind dort kostenlos zugänglich und werden täglich von vielen Menschen genutzt.

Mit detaillierten Kontenbeschreibungen wird die Kontierung in der Praxis unterstützt und Buchungsbeispiele geben Sicherheit bei Zweifelsfragen. Darstellungen von Abschluss- und Überleitungsbuchungen sollen helfen, die neue Buchungslogik und ihre Auswirkungen auf die Haushalte besser zu verstehen.

Der Online-Kontierungsleitfaden ist ein wachsendes Nachschlagewerk, das durch die Zusammenarbeit von Generalisten und Spezialisten der Verrechnung laufend aktuell gehalten und bei Bedarf erweitert wird.

Die Online-Applikation Kontierungsleitfaden kann entweder über das Portal Austria oder über das jeweilige Stammportal aufgerufen werden (bei Fragen hinsichtlich des Zugangs schreiben Sie bitte eine E-Mail an post.klf-bund@bmf.gv.at).

Antworten auf häufig gestellte Fragen und Funktionen der Applikation gibt das jeweilige Benutzerhandbuch, das in der rechten Spalte der Applikation unter „Hilfe“ aufrufbar ist.   

Das BRZ PortalAustria 

Das BRZ PortalAustria (kurz PAT genannt) ist ein universelles Zugangs- und Zutrittskontrollsystem, welches ermöglicht, die Verfahrens- und Informationsdienste der einzelnen Verwaltungsbereiche standortunabhängig allen berechtigten Benutzern in gesicherter Form zur Verfügung zu stellen.

Das BRZ PortalAustria stellt allen Bereichen der Verwaltung gleichermaßen leistungsfähige Authentisierungs-, Autorisierungs- und Personalisierungsdienste zur Verfügung und bietet sich daher als generelle Vermittlungsplattform an.

Diese Nutzungsvereinbarung gilt für alle Organe der öffentlichen Verwaltung (Gemeinden, Städte, Länder und Bundesorganisationen) in Österreich.