Landesklinikum in Hainburg
Alle Bundesländer heben Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Landesumlagen ein. Lediglich in Niederösterreich gibt es keine Landesumlage, in der Steiermark gibt es keine Krankenanstaltenumlage.
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Niederösterreichische Transfers im Bundesländervergleich

Die Umlagen, die die Gemeinden an die Länder zur Finanzierung von Landesaufgaben leisten, wachsen in den letzten Jahren wie auch aktuell überdurchschnittlich im Vergleich zur Einnahmenentwicklung. Der Anteil der drei zentralen Umlagen an den Ertragsanteilen liegt in Niederösterreich mit 46,0 Prozent im Mittelfeld und unter den Werten von Oberösterreich (58,1 Prozent), Kärnten (50,9 Prozent) und Vorarlberg (50,4 Prozent). Jedoch wird damit fast die Hälfte der Gemeinde-Ertragsanteile abgeschöpft, die im Finanzausgleich für die Finanzierung der Kernaufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge bereitgestellt werden.

Die unterschiedlich hohen Transferlasten der Gemeinden in den einzelnen Bundesländern sind die Folge der acht unterschiedlichen Transfersysteme. Sie differieren insbesondere hinsichtlich folgender Parameter:

  • Anzahl der Umlagen: Alle Bundesländer heben Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Landesumlagen ein. Davon ausgenommen sind Niederösterreich (keine Landesumlage) und die Steiermark (keine Krankenanstaltenumlage).
  • Höhe der Umlagen: Die Landesumlage schwankt zwischen 0 und 7,66 Prozent der ungekürzten Ertragsanteile, der Anteil der Gemeinden an den Krankenanstalten-Betriebsabgängen liegt zwischen 10 und 40 Prozent, und der Anteil der Gemeinden an der Sozialhilfe bewegt sich zwischen 30 und 50 Prozent.
  • Umfang des Leistungsangebots: Im Bereich der Sozialhilfe und Krankenanstalten, und damit verbunden kommt es zu höheren oder niedrigeren Lasten.

Im Bundesländervergleich zeigen die Transferauszahlungen im Jahr 2022 folgendes Bild:

  • Sozialhilfeumlage: Diese weist 2022 in Kärnten mit 353 Euro pro Kopf den höchsten Wert auf, gefolgt von Oberösterreich mit 311 Euro pro Kopf. Niederösterreich weist mit 213 Euro pro Kopf den niedrigsten Wert im Bundesländervergleich auf.
  • Krankenanstaltenumlage: Den höchsten Wert im Jahr 2022 weist Niederösterreich mit 305 Euro pro Kopf auf, gefolgt von Oberösterreich (294 Euro pro Kopf) und Vorarlberg (284 Euro pro Kopf). Die niedrigsten Belastungen bestehen im Burgenland (27 Euro pro Kopf) und Steiermark (Null Euro pro Kopf).
  • Sonstige Transferauszahlungen (inkl. Landesumlage): Dies betrifft insbesondere die Landesumlage, die in den übrigen Bundesländern 87 bis 124 Euro pro Kopf beträgt. Niederösterreich ist das einzige Bundesland, in dem für die Gemeinden keine Landesumlage anfällt.
  • In Summe sind die geringsten Umlagen im Burgenland und in der Steiermark mit 398 bzw. 413 Euro pro Kopf zu verzeichnen. Die höchsten Lasten sind in Kärnten und Oberösterreich mit 721 bzw. 782 Euro pro Kopf zu tragen. Niederösterreich liegt mit 532 Euro pro Kopf im Mittelfeld.
     

Transferauszahlungen und Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesland und Umlagenart in Euro pro Kopf, 2022

Transferauszahlungen und Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesland und Umlagenart in Euro pro Kopf, 2022
Quelle: KDZ (2024): eigene Berechnung auf Basis Statistik Austria (2023): Gemeindefinanzdaten 2022.

Transfersaldo im Bundesländervergleich

Bei den Transfereinzahlungen weisen Tirol und Vorarlberg mit 475 bzw. 473 Euro pro Kopf den höchsten Wert auf. Niederösterreich liegt im Jahr 2022 mit 291 Euro pro Kopf in der unteren Hälfte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für den laufenden Betrieb der Kinderbetreuung in Niederösterreich eine Sachförderung und keine Geldförderung seitens des Landes gewährt wird.

Die Transferauszahlungen sind in Kärnten, Oberösterreich und Vorarlberg mit 717 bis 782 Euro pro Kopf am höchsten. Niederösterreich liegt mit 532 Euro pro Kopf im Mittelfeld. Die hohe Krankenanstaltenumlage wie auch die fehlende Landesumlage wirken ausgleichend. Die niedrigsten Werte weisen das Burgenland und die Steiermark mit 398 bzw. 413 Euro pro Kopf auf. Dies ist auf die geringe (Burgenland) bzw. fehlende (Steiermark) Krankenanstaltenumlage zurückzuführen.

Der Transfersaldo ist in allen Bundesländern negativ. Den geringsten negativen Saldo haben das Burgenland mit 67 Euro pro Kopf und die Steiermark mit 101 Euro pro Kopf. Den höchsten negativen Saldo weisen Kärnten mit 454 Euro pro Kopf und Oberösterreich mit 469 Euro pro Kopf auf. Niederösterreich liegt mit 241 Euro pro Kopf im Mittelfeld.

Ausblick bis 2026 und Reformbedarf

Die künftigen Entwicklungen zeigen jedoch auch für Niederösterreich einen starken Anstieg der Transferzahlungen. In absoluten Werten werden die Umlagenzahlungen der NÖ Gemeinden (lt. Kommunalgipfel 11/23) von voraussichtlich 865,3 Mio. Euro (2022) auf 1.213,0 Millionen Euro (2026) steigen – ein Plus von 348 Millionen Euro. Dem steht auf Basis der BMF-Prognose zu den Ertragsanteilen von 10/2024 ein Plus für die NÖ Gemeinden von 92 Millionen Euro gegenüber.
Das heißt, die Ertragsanteile der NÖ Gemeinden nehmen zwischen 2022 und 2026 voraussichtlich um 4,2 Prozent zu, während die Umlagen um bis zu 40 Prozent steigen könnten. Das heißt, der Anteil der Umlagen der Ertragsanteile wird bis 2026 wahrscheinlich um weitere 10 bis 12 Prozentpunkte steigen und damit bei fast 60 Prozent liegen.

Die wichtigste kurzfristige Maßnahme wäre die Reduktion der Umlagendynamik. Möglich wäre etwa eine Knüpfung der Umlagendynamik an die Dynamik der Ertragsanteile, wodurch es zu einer deutlichen Entlastung der Gemeindefinanzen käme. Möglich wäre auch, eine Grenze von z. B. 30 Prozent Anteil der Umlagen an den Ertragsanteilen festzusetzen. Dabei wäre auch über eine Beteiligung des Bundes nachzudenken, um etwa eine finanzielle Überlastung der Länder durch die dynamischen Ausgabensteigerungen in den Bereichen Pflege und Gesundheit zu verhindern.

Die Transferverflechtungen zwischen Ländern und Gemeinden weisen sich durch eine hohe Komplexität und eine geringe Transparenz aus. Ein Abtausch von Umlagen wäre daher nicht nur ein Beitrag zur Entlastung der Gemeindefinanzen, sondern würde auch die Effizienz und Transparenz des Transfersystems erhöhen. Möglich wäre einerseits ein Austausch zwischen Bundesland und Gemeindeebene – etwa weniger Umlagen im Austausch gegen weniger Förderungen. Ein anderer Weg ist ein Abtausch zwischen Umlagen und Ertragsanteilen.