Andreas Hussak: „Was mir gehört, darf ich auch verkaufen. Und verkaufen werde ich, wenn nichts dagegen steht, an denjenigen, der mehr zahlt.“

Nicht alles muss „landwirtschaftlich nutzbar“ sein

Die Motivation hinter den immer wiederkehrenden Belehrungen von verschiedensten Seiten, wie Gemeinden ihren Job machen sollten, ist durchschaubar. Fast immer steht das Interesse einer eigenen Klientel oder eines eigenen Geschäftsmodells im Raum.

So ist seit ein paar Jahren von Seiten der Hagelversicherung immer wieder zu hören, dass die Gemeinden ihre Flächenwidmungskompetenzen verlieren sollten. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister seien „zu nah am Bürger“, um diese Funktion korrekt auszufüllen.

Die Thematik solle – so die Hagelversicherung – doch auf Landesebene gehoben werden, damit einer Zersiedelung oder einer Versiegelung Einhalt geboten werden kann ... als ob die Bürgermeister sich dieses Problems nicht bewusst wären und nicht so gut wie möglich dagegen arbeiten würden, wo es möglich ist. 

Das Land, das derzeit hektarweise verloren geht, wäre unter anderem für die Ernährungssicherheit Österreichs nötig. Heißt das unterm Strich, dass jede Grünfläche, jede Baulandreserve außerhalb der Ortsgebiete doch bitte Ackerland werden soll?

Da geht es um Flächen, die dann in Zeiten des Klimawandels natürlich versichert werden müssen – idealerweise beim einzigen Anbieter solcher Versicherungen. Brachflächen oder Rückzugsgebiete für die Natur sind da nur ein Nebenschauplatz. Aber  gerade die wären wichtig, wenn man sich die großen Anbaugebiete mit ihren Monokulturen ansieht ... da lebt nichts mehr, da gibt es keine ökologische Vielfalt mehr. 

Klar ist, dass zersiedeltes Land weder schön noch gut ist. Klar ist, dass neuer Wohnraum vorzugsweise in bereits bebautem Gebiet geschaffen werden sollte - immer mehr Bebauungspläne in immer mehr Bundesländern schreiben das auch vor. Und klar ist auch, dass versiegeltes Land kein Wasser aufnehmen kann. Klar ist aber auch, dass am Prinzip „Eigentum“ nicht gerüttelt werden soll. Aber was mir gehört, darf ich auch verkaufen. Und verkaufen werde ich, wenn nichts dagegen steht, an denjenigen, der mehr zahlt. Das ist das Prinzip, nach dem bei uns gehandelt wird. 

Und nur so nebenbei: Kein Bürgermeister kann eine Fläche nach eigenem Gutdünken widmen. Das musste immer schon durch das jeweilige Land abgesegnet werden.