freiwillige Helfer
Der Versicherungsschutz ist für alle freiwillig tätigen Personen mit Haupt- und Nebenwohnsitz in Salzburg gültig.
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Salzburg

Neuer Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

11. März 2022
Ein neues Versicherungsangebot des Landes Salzburg stellt sicher, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement kein Nachteil entsteht, wenn sie selber im Rahmen der Tätigkeit über keinen Versicherungsschutz verfügen.

Die Eckpunkte des neuen Versicherungsschutzes

  • Haftpflicht-, Unfallversicherung und Rechtschutz
  • Keine vorherige Meldung nötig. Gültig für alle freiwillig tätigen Personen (egal ob im formeller oder informeller Form) mit Haupt- und Nebenwohnsitz in Salzburg
  • Ein Versicherungsschutz ist jedenfalls gegeben. Entweder gilt eine bestehende Versicherung (eines Vereins oder eines Dachverbandes) oder eben das neue Angebot.
  • Mitversichert sind ehrenamtliche Tätigkeiten in den Nachbarbundesländern (innerhalb eines 30 Kilometer Umkreises mit Ausgangspunkt der Tätigkeit in Salzburg). Wenn etwa eine freiwillig tätige Person mit Wohnsitz im Bundesland Salzburg eine ältere Dame/einen älteren Herrn nach Mondsee zu Verwandten begleitet und etwas passiert, greift die Versicherung.
  • Die Schadensmeldung erfolgt mittels eines vorgefertigten Schadensformulars an die Abteilung 8 des Landes Salzburg.
  • Versicherungsunternehmen „Oberösterreichische Versicherung AG“
  • Kontakt Servicestelle Ehrenamt: 0662/8042-2014 oder per Mail an ehrenamt@salzburg.gv.at