Rollshulrampe
Die Errichtung von Rollstuhlrampen wird gefördert.
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Neue Regeln für Bedarfszuweisungen

15. Mai 2024
Der Anfang 2024 in Kraft getretene neue Finanzausgleich hat es notwendig gemacht, die Regeln für die Gewährung der Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände anzupassen. Folgende Änderungen wurden von der Tiroler Landesregierung beschlossen:

Förderungen von Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Gemeindegebäuden

Die Förderungen wurden unter anderem an den Gemeinde-Aktions-Plan angepasst, sodass aktuelle Erkenntnisse und Vorgaben im Sinne der Inklusion und Barrierefreiheit bestmöglich berücksichtigt und weiter gestärkt werden. Darunter fallen beispielsweise die Errichtung einer Rampe, der Einbau eines Liftes aber auch barrierefreie Beschilderung, Beschriftung und tastbare Pläne. Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 20 Prozent der nachgewiesenen Kosten bzw. sofern die Gemeinde einen „Barriere-Check“ durchführen lässt 25 Prozent.

Verwaltungsgemeinschaften

Praxisbeispiel: Bilden zwei oder mehrere Gemeinden zur gemeinsamen Führung des Bauamtes, der Finanzverwaltung oder der Durchführung der Kontrollen betreffend Freizeitwohnsitze eine Verwaltungsgemeinschaft, so wird ihnen für die ersten zwei Jahre ab der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft eine Anschubfinanzierung in Höhe von 40 Prozent des tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Personal-, Sach- und allenfalls damit in Zusammenhang stehenden Investitionsaufwandes gewährt.

Breitbandausbau

Auch im Jahr 2024 werden für den Breitbandausbau in Gemeinden und Gemeindeverbänden GAF-Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro bereitgestellt.

Infrastrukturfonds für Kinderbildung und Kinderbetreuung

Bereits im Jänner dieses Jahres beschloss die Tiroler Landesregierung einen solchen Infrastrukturfonds für Neubauten und Sanierungen von Liegenschaften im Bereich der Kinderbildung und Kinderbetreuung in Höhe von zehn Millionen Euro. Dabei werden Neu- und Erweiterungsbauten in öffentlichen, allgemeinbildenden Pflichtschulen mit bis zu 40.000 Euro sowie in Kinderbetreuungseinrichtungen mit 45.000 Euro gefördert.

„Da dem Erhalt bestehender Bausubstanz ein besonderes Interesse zukommt, übernimmt das Land bei Umbauten, Sanierungen und Modernisierungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen seit Jänner 30 Prozent der förderbaren Gesamtkosten“, erklärt Landeshauptmann Anton Mattle. Dazu zählen beispielsweise Dachsanierungen, Wärmeschutzmaßnahmen oder Verbesserungen der Elektroinstallationen.

Um so vielen Gemeinden wie möglich eine Unterstützung zuteilwerden zu lassen, werden maximal 50 Prozent der Gesamtkosten gefördert. „Unser Ziel ist es, dass noch in dieser Legislaturperiode möglichst viele wohnortnahe und qualitätsvolle Kinderkrippen und Kindergärten geschaffen, modernisiert und erweitert werden“, betont LH-Stellvertreter Georg Dornauer.

Unabhängig der GAF-Anpassung beschloss die Tiroler Landesregierung auch, die Ausgleichsabgabe für Spielplätze von Mehrparteien-Wohneinheiten zu erhöhen. Waren es beispielsweise vorher 16.305 Euro bei Einheiten mit 25 bis 50 Wohnungen, sind es jetzt 18.376 Euro.