Nach dem Finanzausgleich ist vor dem Finanzausgleich
Der Finanzausgleich wurde für die kommende Periode zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden, vertreten durch Städte- und Gemeindebund, vereinbart. Deswegen spricht man auch von einem Paktum. Dieses Paktum wurde vom Nationalrat in ein Gesetz, das Finanzausgleichsgesetz, gegossen. Es bildet die Grundlage für die Finanzmittelverteilung für die vom Bund eingehobenen Steuern.
Vielfach stellt sich der Finanzausgleich als Kompromiss dar, der nach langen Verhandlungen erzielt wurde. Nicht alle Verhandlungsparteien sind mit ihren Wünschen zu hundert Prozent durchgekommen. Es ist nun legitim, ja vielleicht sogar geboten, sich bereits jetzt auf die nächsten Finanzausgleichsverhandlungen vorzubereiten. Gute Argumente zu sammeln und Überlegungen anzustellen, wie künftig eine bessere/gerechtere Verteilung der Finanzmittel erfolgen sollte.
Verteilungsmechanismus wurde gerade erst akzeptiert
Mehrere solcher Themen wurden bereits in der Vergangenheit bei den früheren Verhandlungen zum Finanzausgleich in die Diskussion eingebracht, haben jedoch nie zu einem konkreten Ergebnis geführt, da sich die Finanzausgleichspartner nicht einigen konnten.
Beispielhaft seien die größere Abgabenautonomie der Länder und Gemeinden, die Abschaffung der Fixschlüssel, ein aufgabenorientierter Finanzausgleich oder die Abschaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels zu nennen.
Die Umsetzung jeder dieser Themenkomplexe brächte gewaltige Veränderungen in der Finanzmittelzuteilung an Bund, Länder und Gemeinden. Und dabei geht es nicht um geringe Summen. Wie jüngst in einem Bericht der Wiener Zeitung nachzulesen, hat Wien als Land und Gemeinde 2022 um 819 Euro pro Kopf mehr bekommen als das Burgenland und alle seine Gemeinden. Ähnliche Wirkungen, vielleicht nicht in diesem Ausmaß, würden sich bei Änderungen der anderen Parameter ergeben.
So legitim es erscheint, sich mit dieser Thematik schon jetzt auseinanderzusetzen und sich gut für die nächsten Verhandlungen des Finanzausgleichs vorzubereiten, ist es doch fraglich, ob man damit auch den erst kürzlich vereinbarten Finanzausgleich infrage stellen kann. Ein Gang zum Verfassungsgerichtshof erscheint wenig erfolgversprechend, da der Verfassungsgerichtshof zurecht damit argumentieren kann, dass gerade dieser Verteilungsmechanismus im abgeschlossenen Finanzausgleich akzeptiert wurde.
Verteilung neuer Finanzmittel
Anders stellt sich die Situation dar, wenn es um die Verteilung neuer – zusätzlicher Mittel geht. Dass die Mittelzuteilung für viele Gemeinden im Moment nicht ausreichend ist, zeigen die Rechnungsabschlüsse vieler Gemeinden. Geschuldet den enorm gestiegenen Personalkosten, durch hohe Lohnabschlüsse, den gestiegenen Bau- und Energiekosten und den stagnierenden Einnahmen (Ertragsanteile), fordern die Gemeinden außerhalb des vereinbarten Finanzausgleichs zusätzliche Mittel.
Die Situation ist aber nicht in allen Gemeinden gleich. Speziell jene Gemeinden, die sich überwiegend über die Ertragsanteile finanzieren, haben Schwierigkeiten. Jene Gemeinden, die über ein hohes Aufkommen an gemeindeeigenen Abgaben, wie der Kommunalsteuer verfügen, haben diese Schwierigkeiten üblicherweise nicht.
Mehr Geld für Gemeinden, die geringe Kommunalsteuereinnahmen haben
Beispielsweise konnte dank der Kommunalsteuer die Stadt Salzburg auch im Jahr 2023 einen Überschuss von 61 Millionen Euro erwirtschaften. Und die Einnahmen werden durch die hohen Lohnabschlüsse in der Wirtschaft weiter steigen. Daher erscheint es legitim, die geforderten Mittel nicht nach der üblichen Logik des Finanzausgleichs nach dem aBS auf die Gemeinden zu verteilen, sondern in einer umgekehrten Logik jene Gemeinden pro Einwohner höher zu gewichten, die über keine oder nur geringe Einnahmen aus der Kommunalsteuer verfügen. Damit könnten spezifisch die Mittel an jene verteilt werden, die sie dringend brauchen.
Es ist daher notwendig, sich laufend mit einer „gerechteren“ Verteilung der Finanzmittel auseinanderzusetzen, um sich so für die kommenden Verhandlungen zum Finanzausgleich vorzubereiten. Erste Schritte könnt man allerdings schon setzen, indem man für zusätzliche Mittel – die geforderte Milliarde für Gemeinden - die außerhalb des Finanzausgleichs an die Gemeinden fließen, eine andere Verteilungslogik zur Anwendung bringt.
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