Integration ist eine Notwendigkeiten, aber dennoch auch eine Frage des verfügbaren Geldes. Warum daher die Gemeinden bei den Fragen – gut die Hälfte aller Punkte im Integrationsbericht betreffen die Kommunen – nicht gehört wurden, ist nicht wirklich nachvollziehbar. Man bemüht sich nun um eine stärkere Einbindung der Gemeinden und Regionen. Foto: arthimedes - shutterstock.com

Mehr als eine Herkulesaufgabe

22. September 2016
Integration ist eine der Herausforderungen der Stunde. Hand in Hand damit geht aber die Schaffung der richtigen Voraussetzungen. KOMMUNAL hat sich im Integrationsministerium erkundigt, was im kommenden Integrationsgesetz steht.





Um diese Menschen rasch zu integrieren, hat das Integrationsministerium gemeinsam mit seinen Partnern vor allem in die Bereiche Spracherwerb, Arbeitsmarkt und Wertevermittlung investiert. Gemeinsam mit dem Innenministerium und Sozialministerium hat sich das Ministerium auf eine abgestimmte Ausweitung des Deutschkursangebots geeinigt. Auch wurde das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) verabschiedet. Damit können im Ausland erworbene Abschlüsse rascher anerkannt werden.



Gemeinsam mit Ländern, Gemeinden und dem AMS werden Werte- und Orientierungskurse für Asylberechtigte durchgeführt. Sie vermitteln die unverhandelbaren Grundwerte der österreichischen Gesellschaft.

Geplantes Integrationsgesetz: Verankerung der Integrations-Eckpfeiler



Mit diesen Maßnahmen wurden wichtige Eckpfeiler für den Integrationsprozess in Österreich festgelegt. In einem nächsten Schritt sollen nun die Zielsetzungen und Maßnahmen für erfolgreiche Integration, wie sie unter anderem im Integrationsbericht 2016 angeführt sind, in einem eigenen Integrationsgesetz zusammengefasst werden. Klar ist aus Sicht des Integrationsministeriums, dass man Integrationsangebote schaffen und gleichzeitig einfordern muss, damit diese auch angenommen werden. Das Integrationsgesetz soll deshalb unter anderem den Rechtsanspruch auf Deutsch- und Wertekurse umfassen sowie die im Gesetz verankerte Pflicht an diesen teilzunehmen, verpflichtende gemeinnützige Arbeiten wie zum Beispiel die Instandhaltung öffentlicher Flächen oder die Mitarbeit in Sozialeinrichtungen.



„Unser Ziel muss ein, Asylberechtigte schnell in Österreich zu integrieren“, wie aus dem Ministerium zu hören ist. Das gelingt, so die zuständigen Stellen, am besten durch eine frühe Arbeitsmarktintegration von Asylberechtigten.



Viel diskutiert wurde auch der Vorschlag, die Vollverschleierung im öffentlichen Raum zu verbieten. Ziel dieses Bundesgesetzes wäre es, Integration durch die Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Zusammenleben zu fördern.



Integration hängt von der Mitwirkung aller in Österreich lebenden Menschen ab und beruht daher wesentlich auf persönlicher Interaktion. Der Schutz des Grundsatzes zwischenmenschlicher Kommunikation bildet die Basis für das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion.

Ein Euro-Jobs als Sprungbrett für Arbeitsmarkteinstieg



Arbeit ist neben dem Spracherwerb die unbestrittene Basis eines gelungenen Integrationsprozesses. Derzeit sind rund 25.000 Flüchtlinge beim AMS arbeitssuchend gemeldet, zwei Drittel davon in Wien. Im ersten Halbjahr 2016 sind pro Monat im Durchschnitt über 1000 Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte neu arbeitslos gemeldet. Um Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte rascher in den Arbeitsmarkt zu integrieren, kann das Modell der Ein-Euro-Beschäftigung zum Einsatz kommen. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die im öffentlichen Bereich - wie Hilfsarbeiten in der Gemeinde - anzusiedeln sind. Verdrängungseffekte werden somit ausgeschlossen.



Die Ein-Euro-Beschäftigung kann als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt, als erster Schritt zur nachhaltigen Arbeitsmarktintegration genutzt werden. Im Ministerium ist man überzeugt, dass Arbeit mehr ist als nur Geld verdienen. Arbeit bietet auch die Chance zu sozialen Kontakten und bietet vor allem Tagestruktur. Wichtig ist aber, dass das auch hier das Augenmaß gewahrt bleibt. Das Modell ist sicher nicht für alle Personengruppen zielführend.



Bei allem Optimismus müsse man aber auch realistisch sein: Arbeitsmarktintegration braucht Zeit. Studien würden zeigen, dass die Beschäftigungsquote von Flüchtlingen fünf Jahre nach Zuzug bei 50 Prozent liegt, nach zehn Jahren auf 60 und nach 15 Jahren auf knapp 70 Prozent steigt. Schnelle Lösungen wird es hier nicht geben, sehr wohl aber welche, die dazu beitragen könnten, die Zahlen nachhaltig zu steigern.

Die Debatte zur Mindestsicherung aus Integrationssicht



Die große Anzahl an Menschen, die im Zuge der Flüchtlingszuwanderung nach Österreich kommen, bedeuten auch enorme staatliche Mehrausgaben. Aus Integrationssicht ist deshalb jedes Anreizsystem sinnvoller als die bloße Zurverfügungstellung staatlicher Leistungen: Durch aktives Einbringen in Form von Deutschlernen, gemeinnützigen Arbeiten, Aufschulungsmaßnahmen kann man ein „Mehr“ an Leistungen erwerben.



Sinnvoll sei es, erst beim Nachweis entsprechender Deutschkenntnisse, Ausbildungsabschlüssen, arbeitsmarktrelevanten Erfahrungen etc. die volle BMS zu gewähren. Daher ist „aus Integrationssicht das Modell grundsätzlich zu befürworten“.

Residenzpflicht: Einbettung in Gesamtkonzept



Das Integrationsministerium befürwortet grundsätzlich eine Residenzpflicht für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Die Erfahrungen der letzten Jahre würden zeigen, dass Integration dort, wo man sich kennt und wo man nicht in der Anonymität verschwinden kann, oft schneller und leichter geht. Sinnvoll ist eine Residenzpflicht aber nur, wenn sie in ein Gesamtkonzept gebettet ist.



Derzeit leben rund zwei Drittel der Asylberechtigten in Wien, die Stadt hat gleichzeitig aber auch die mit Abstand höchste Arbeitslosigkeit.



Zusätzlich kommen unterschiedliche Regelungen zur BMS hinzu. So müssten nicht nur die allfälligen Kompetenzen schon vor einer Verteilung berücksichtigt werden - auch die lokale Wohnsituation, die langfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten sowie das Bildungsangebot vor Ort müssten in eine Residenzpflicht einfließen.



Dabei ist es auch wichtig nicht nur den lokalen Arbeitsmarkt, sondern auch die Wohnsituation und das Bildungsangebot vor Ort zu berücksichtigen.



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