Illustrierter Chart

März-Ertragsanteile 35 Prozent im Plus

Ohne das zweite Gemeindepaket des Bundes würde es wie schon im Juni des Vorjahres nun im März 2021 gar keine Vorschüsse für die Gemeinden geben – und auch keine Planungssicherheit.

Durch die im Jänner erfolgte und nun wirksam gewordene FAG-Novelle werden die Gemeindeertragsanteile 2021 österreichweit um gesetzlich garantierte 12,5 Prozent steigen und damit rund 2,5 Prozent oder 300 Millionen Euro über den Ertragsanteilen des Vor-Krisen-Jahres 2019 liegen. Die Alternative wäre ein weiterer deutlicher Einbruch der Gemeinde-Ertragsanteile 2021 von vier bis fünf Prozent gegenüber dem Krisen-Jahr 2020 gewesen. 

Undank ist der Welten Lohn

Durch das zweite Gemeindepaket stellt der Bund den Kommunen im heurigen Jahr 500 Millionen Euro an frischen Mitteln und eine Milliarde Euro an außerordentlichen Vorschüssen zur Liquiditätsstärkung zur Verfügung.

Wie der Name schon sagt, sollen diese Sonder-Vorschüsse vor weiteren drastischen Einnahmenverlusten im zweiten Jahr der Pandemie schützen und die Liquidität stärken. Ja, diese Liquiditätsmilliarde holt sich der Bund wieder zurück - und zwar in wirtschaftlich wieder besseren Jahren (2023-2026) – und garantiert gleichzeitig ein Mindestwachstum der Ertragsanteile. 

Dass mancher deswegen von „Mogelpackung“ twittert oder wiederholt in Pressemeldungen eine vollständige Abgeltung aller Einnahmenausfälle der Gemeinden fordert, erscheint in der derzeitigen Situation übertrieben. Würde die Wirtschaftskammer für alle systemrelevanten Unternehmen des Landes einen vollständigen Ersatz coronabedingter Mindereinnahmen fordern, die Österreicherinnen und Österreicher würden zu Recht den Kopf schütteln.

Nach der Pandemie

Nein, es wird nach der Pandemie nicht so weitergehen können wie bisher. Und ja, alle Gebietskörperschaften werden durch die Corona-Krise zumindest ein blaues Auge davontragen und sich in vielen Bereichen überlegen müssen, ob die eine oder andere Ausgabe notwendig und wirksam ist oder diese und jene Aufgabe effizienter gestaltet werden kann.

Die Planungssicherheit für Bund, Länder und Gemeinden wird in den nächsten Monaten auch dadurch gestärkt werden, dass der bestehende Finanzausgleich noch im ersten Halbjahr um zwei Jahre bis Ende 2023 verlängert werden wird. Entsprechende Vorarbeiten sind derzeit im Gange.

Insbesondere aber die Gemeinden haben durch das Gemeindepaket II auch bei einem Gutteil ihrer Einnahmen (nämlich jenen an Ertragsanteilen) nun bis 2026 Planungssicherheit.

Entwicklung-der kassenmäßigen Gemeindeetragsanteile

Wie auch die Summen-Zeile der obigen Tabelle zeigt, werden die Gemeinde-Ertragsanteile in den Jahren 2022 bis 2026 gegenüber dem jeweiligen Vorjahr (gesetzlich durch den Bund garantiert) um 1,0/1,5/2,0/2,0/2,0 Prozent steigen. Die länderweisen Unterschiede ergeben sich vor allem durch die (erwartete) jeweilige Entwicklung der Einwohnerzahl und der Grunderwerbsteuer.

Rekordplus bei März-Vorschüssen

Angesichts des noch nie dagewesenen Zuwachses bei den März-Vorschüssen von österreichweit fast 35 Prozent gegenüber dem März 2020 noch der Hinweis, dass dieser enorme Zuwachs nicht in jedem Vorschuss-Monat dieses Jahres stattfinden wird, sondern sowohl durch das Gemeindepaket (vier Tranchen: im März, Juni, September und Dezember) als auch hohe Rückzahlungen von gestundeten Steuern bedingt ist. Es kann also durchaus auch Vorschuss-Monate im Jahr 2021 geben, die stagnieren oder sogar leicht im Minus liegen.