Landesregierung verschärft Wolfsverordnung
Die Verordnung wurde in einigen Punkten nachgeschärft, unter anderem gibt es Änderungen bei den Annäherungsgebieten, in denen Wölfe nicht toleriert werden.
Bisher galt immer das Siedlungsgebiet als jenes Gebiet, an welches sich Wölfe nicht unter 100 Meter annähern durften. Nun wurde diese Regelung auch auf bewohnte Gebäude, Stallungen und Gehöfte in Streulagen erweitert.
„Der ländliche Raum in Niederösterreich ist geprägt durch Streulagen, die von dieser Verschärfung jetzt auch umfasst sind. Das führt zu einer wesentlichen Steigerung der Sicherheit für die Menschen,“ erklärt Pernkopf. Auch der Zeitraum, in dem solche Sichtungen gezählt werden können, wurde auf zwei Wochen verdoppelt.
Keine Freigabe nach Riss von Nutztieren mehr nötig
Eine weitere Verschärfung betrifft Risse von sachgerecht geschützten Nutztieren. Wenn nach einem solchen Riss weiterhin eine Gefahr für Nutztiere ausgeht, wird dieser Wolf als unmittelbare Bedrohung eingestuft und liegt direkt (ohne zusätzliche Freigabe) die Grundlage für eine Entnahme vor, ohne dass auf weitere Risse gewartet werden muss.
Zudem ist die Entnahme, also der Abschuss von Problemwölfen, nicht mehr nur im betroffenen Jagdrevier möglich, sondern erstreckt sich auch auf die angrenzenden Jagdreviere.