Die Urteile im Salzburger Swap-Prozess wurden bestätigt.
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Kritik am Urteil gegen Heinz Schaden

31. Oktober 2019
Zwei Jahren machte der Swap-Prozess um den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Salzburg, Heinz Schaden, Schlagzeilen. Am 2. Oktober 2019, bestätigte der Oberste Gerichtshof nun den Schuldspruch gegen Heinz Schaden und weitere Angeklagte. Damit wurde Schaden rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt.

Schaden und sechs weiteren Angeklagten wurde 2017 von der Staatsanwaltschaft Untreue vorgeworfen. Sie hätten das Land Salzburg 2007 sechs negativ bewertete Swap-Geschäfte ohne Gegenleistung von der Stadt Salzburg übernehmen lassen. Dabei sei dem Land ein Schaden von drei Millionen Euro entstanden. Im Juli 2017 wurde Schaden zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Schaden und fünf weitere Angeklagte brachten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein und erklärten sich unschuldig.

Urteil nun rechtskräftig

Mit 2. Oktober 2019 verwarf der Oberste Gerichtshof sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden. Er bestätigte im Salzburger Swap-Prozess die erstinstanzlichen Schuldsprüche des Landesgerichts Salzburg.

Es bleibt daher bei drei Jahren Haft für Heinz Schaden, davon ein Jahr unbedingt. Da eine Verurteilung mit mehr als einem Jahr Haftstrafe bei Beamten zum Amtsverlust führt, droht Schaden nun des weiteren die Kürzung seiner Pension auf das Existenzminimum.

Bestätigt wurde auch die zweijährige Freiheitsstrafe für den ehemaligen Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus, davon sechs Monate unbedingt. In Stattgebung einer Strafberufung der Staatsanwaltschaft erhöhte der Fünf-Richter-Senat jedoch die über Othmar Raus verhängte Strafe. Statt zwei Jahre teilbedingt setzte es für den langjährigen Landesrat zweieinhalb Jahre, wovon zehn Monate unbedingt ausgesprochen wurden.

Änderung des Untreue-Paragrafen gefordert

Der Gemeindebund und der Städtebund sehen das Urteil jedoch äußerst kritisch.

Der Städtebund fordert nun eine Gesetzesänderung. Der Untreue-Paragraf müsste geändert werden, wenn politische Entscheidungen zum Wohl der Allgemeinheit zum Ruin der persönlichen Existenz führen können. „Wenn Bürgermeister ständig mit einem Fuß im Kriminal stehen, wird es schwierig, gute Kräfte für die Kommunalpolitik zu gewinnen“, warnte Thomas Weninger, Generalsekretär des Städtebundes.

„Die Befürchtung, dass sich weniger gut ausgebildete, qualifizierte Persönlichkeiten für dieses Amt zur Verfügung stellen, die ist sicherlich durch dieses Urteil entsprechend bestärkt”, stimmt Walter Leiss, Generalsekretär des Gemeindebundes, zu. Günther Mitterer, Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes, spricht von einer menschlichen Tragödie für die Betroffenen.