Kommunal vor 25 Jahren

Kreditsteuer abgewehrt

Während sich in der Ausgabe 20 des „kommunal-journals“ vom Dezember 1993 Gemeindejurist Roman Häußl, über die Vorgangsweise des Bundes beschwerte – siehe unten –, berichtete Generalsekretär Robert Hink von einem Erfolg für die Gemeinden.

„Bei der zweiten Etappe der Steuerreform war außer der Einführung der Kommunalsteuer mit all den dadurch ausgelösten Problemen für die österreichischen Gemeinden (die Probleme waren damals Verwerfungen und Verschiebungen unter den Gemeinden, Anm. d. Red.) auch die Einführung einer Kreditsteuer geplant.“ Der Steuersatz war damals mit 0,125 Prozent der Bemessungsgrundlage (des Aushaftungsbeitrages) festgelegt. Und der Gesetzesentwurf sah keinen Steuerfreibetrag für die Gemeinden vor.

Aufgrund des damals vorliegenden Entwurfs wäre auf die Gemeinden eine massive Mehrbelastung zugekommen. Nachdem der Schuldenstand aller Gemeinden 120 Milliarden Schilling betrugt (heute wären das rund 8,7 Milliarden Euro, allerdings nach dem Wechselkurs vom Jänner 1999), wäre die jährliche zusätzliche Belastung für die Gemeinden durch die Kreditsteuer rund 150 Millionen Schilling gewesen – immerhin rund elf Millionen Euro nach damaligem Kurs.

Der Gemeindebund hat dann „schwere Bedenken“ gegen diese Steuer angemeldet und eine Befreiung verlangt – mit Erfolg: Die Gemeinden blieben von der Kreditsteuer befreit.

„pacta sunt servanda“ - Verträge sind einzuhalten!

Dieser fundamentale römische Rechtsgrundsatz scheint dem Bund fremd zu sein“, schrieb der Kommunaljurist Roman Häußl in der Ausgabe 20 des „kommunal-journals“ voller Empörung. „Nicht anders ist es erklärlich, dass die Vertreter der beiden Regierungsparteien schon zu einem Zeitpunkt, an dem sie mit den FAG-Partnern Länder und Gemeinden noch nicht einmal gesprochen haben, den Entfall der Gewerbesteuer als beschlossene Sache darstellten.“

Und er führte ausführlich an, warum der vom Bund ohne Rücksprache beschlossene Entfall der Steuer ein glatter Bruch des FAG-Paktums wäre.