begrünte Innenstadt
Öffentliche Grünräume auf Plätzen, Straßen oder Wegen beeinflussen das Mikroklima positiv.
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Niederösterreich

„Klimagrüne Ortszentren“ werden gefördert

27. Januar 2022
Auch wenn die Temperaturen derzeit noch winterlich sind: Der kommende Sommer wird wieder eine Reihe von außergewöhnlichen Hitzetagen, sowie Trockenheit und lokale Starkregenereignisse mit sich bringen. In vielen Gemeinden entstehen daher schon jetzt Projekte, um sich dem Klimawandel vorausschauend anzupassen. Eine effektive Maßnahme ist es, die innerörtlichen Grünräume klimafit zu gestalten und so die Aufenthaltsqualität in den Ortszentren weiter zu verbessern. „Natur im Garten“ fördert auch dieses Jahr entsprechende Projekte aktiv mit.

„Öffentliche Grünräume auf Plätzen, Straßen oder Wegen beeinflussen das Mikroklima positiv und erhöhen die tierische und pflanzliche Vielfalt. Die Grünräume auszubauen und neu zu gestalten, schafft für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger langfristig Aufenthalts- und Erholungsräume zur Steigerung der Lebensqualität und zum Wohlfühlen in Niederösterreich“, sagt Landesrat Martin Eichtinger.

Für die mögliche Förderung stehen bis zu 36.000 Euro pro Gemeinde im Jahr 2022 zur Verfügung.

Die Förderkriterien

„Projekte wie Mikroparks, Bepflanzungen im Zuge einer „klimafitten“ Parkplatzgestaltung, die Anlage von Blumen- und Naturwiesen oder Pflanzungen sowie Leistungen der Planung und Errichtung sind förderfähig, wenn es sich um Orts- und Begegnungszonen handelt und die Kriterien von ‚Natur im Garten‘ eingehalten werden“, skizziert Peter Obricht, Leiter der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft der niederösterreichischen Landesregierung.

Die Kernkriterien lassen sich mit dem Verzicht auf Pestizide, chemisch-synthetische Dünger und Torf zusammenfassen. Die Vielfalt an Strukturen und Arten der Bepflanzung, die Verwendung von vorwiegend heimischen und ökologisch wertvollen Pflanzen, eine fachlich geeignete Pflege sowie die öffentliche Zugänglichkeit sind weitere Kriterien und Voraussetzungen für eine „Natur im Garten“ Förderung.

Für „Natur im Garten“-Gemeinden werden 30 Prozent der anerkannten Projektkosten gefördert. Gemeinden mit Bekenntnis zum biologischen Pflanzenschutz werden mit 25 Prozent unterstützt – für alle anderen sind es 20 Prozent. Werden Parkplätze, Fuß- oder Radwege im Projekt so geplant oder errichtet, dass das lokale Regenwasser dem Grünraum auf ökologische Weise zur Verfügung gestellt wird, kann sich die Bemessungsgrundlage um bis zu 20 Prozent erhöhen.

Die Einreichfrist erstreckt sich bis Ende 2022. Insgesamt werden von Seiten des Landes Niederösterreich 500.000 Euro an Förderungen in eine klimafitte Zukunft der NÖ Gemeinden investiert.

Informationen 

www.naturimgarten.at/unser-angebot/gemeinden/förderungen.html 
www.noel.gv.at/NiG-Sonderfoerderung