Kärntens Kampf um die „ärztliche Rufbereitschaft“
Bürgermeister Georg Kerschbaumer, seinerzeit Landesobmann (heute ist das der Präsident) des Kärntner Gemeindebundes, führte damals aus, dass in so manchen Landesteilen so mancher praktische Arzt außerhalb der Ordinationszeiten und in der Nacht nicht erreichbar sei. „Dieser Zustand ist unhaltbar und führt zu einer massiven Verunsicherung kranker, hilfesuchender Menschen“, schrieb Kerschbaumer damals in einem Kommentar in der KOMMUNAL-Ausgabe 1 des Jahres 1994.
Der Kärntner Gemeindebund verlangte daher dringend eine gesetzliche Regelung für die ärztliche Rufbereitschaft, verwies gleichzeitig aber darauf, dass die Verantwortung und die Bezahlung dafür nicht auf die Gemeinden abgeschoben werden könne, da dafür andere – und zwar
gesetzlich dazu bestimmte – Einrichtungen zuständig seien.
Als Reaktion auf die Vorstellung des Kärntner Gemeindebundes hatte der Kärntner Landtag für den Bereitschaftsdienst der praktischen Ärzte in den Nachtstunden eine pauschalierte Abgeltung von 1800 Schilling (das wären heute rund 130 Euro) aus Landesmitteln festgelegt. Wermutstropfen an der Geschichte: Die Regelung war bis Ende das Jahres 1994 befristet.
Der Landesvorstand des Kärntner Gemeindebundes begrüßte diesen Beschluss, verwies aber wiederholt darauf, dass ein ärztlicher Bereitschaftsdienst keine Gemeindeaufgabe sei und daher von den Gemeinden auch nicht finanziert werden könne.