Wahlwiederholungen in einigen NÖ Gemeinden
Aufgrund der Vorgaben ist davon auszugehen, dass es zu Veränderungen bei den Wahllokalen kommen wird. Diese sind nämlich so zu wählen, dass der vorgeschriebene Abstand zwischen zwei Mitgliedern der Wahlkommission von mindestens einem Meter gewahrt werden kann.
Die Unterhaltungen im Wahllokal sind auf das Notwendigste einzuschränken. Das Aufstellen von Plexiglaswänden wird nicht als notwendig angesehen.
Wählen nur mit Maske
- Die Empfehlungen der Gesundheitsexperten sehen vor, dass Wählerinnen und Wähler mit Mund-Nasen-Schutz zur Wahl zu erscheinen haben.
- Es wird empfohlen, dass man den Ausweis nicht aus der Hand gibt, sondern nur vorzeigt.
- Während der Namens-Dokumentation sollen sich die Wählerinnen und Wähler die Hände desinfizieren, danach die Wahl durchführen und nach einwerfen der Stimme in die Wahlurne und einer abermaligen Desinfektion das Wahllokal ohne Wortspende verlassen.
Wahlbehörden klein halten
Auch für die Wahlbehörden werden Empfehlungen getroffen. So soll die Personenzahl in den Wahlbehörden auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden und auch diese sollen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Stimmenauswertung muss unter Einhaltung des notwendigen Sicherheitsabstands vorgenommen werden.
Auch die Prüfung von strittigen Stimmzetteln soll unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes erfolgen – also am besten nacheinander anstatt gleichzeitig miteinander. Die Mitglieder der Wahlkommissionen sollen darüber hinaus während und nach der Manipulation mit den Wahlkuverts immer ihre Hände desinfizieren.