Für den Kauf und die Verteilung können die Südtiroler Gemeinden auf ehrenamtliche Organisationen zurückgreifen.
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Südtirol: Lebensmittelgutscheine für Bedürftige

2. Juni 2020
400 Millionen Euro hat der staatliche italienische Zivilschutz als Dringlichkeitsmaßnahme zur solidarischen Lebensmittelversorgung zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen Bedürftige in der aktuellen Krise beim Kauf von Nahrungsmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs unterstützt werden.

Die Zuweisung der Gelder erfolgt über die Gemeinden. Für Südtirol wurden die Mittel in der Höhe von 2,8 Millionen Euro der Landesverwaltung zugeteilt, die sie dann nach den Kriterien von Bevölkerungsdichte und Pro-Kopf-Einkommen unter den 116 Gemeinden aufgeteilt hat.

Den Gemeinden steht es frei, die staatlichen Mittel aufzustocken und bei ihrem Schatzmeister Spendenkonten zur Bewältigung des Nahrungsmittelnotstandes einzurichten. Für die Spenden haben die Spender Anrecht auf die vom Staat festgelegten Abzüge und Steuervergünstigungen.

Mit den staatlichen Mitteln können die Gemeinden Lebensmittelgutscheine erwerben. Diese Gutscheine gelten ausschließlich für den Kauf von Lebensmitteln und müssen in den Geschäften eingelöst werden, die mit der Gemeinde eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben. Außerdem können Gemeinden Lebensmittel und Grundbedarfsgüter auch direkt erwerben und diese dann an Bedürftige verteilen. Für den Kauf und die Verteilung können die Gemeinden auf ehrenamtliche Organisationen zurückgreifen.

Um eine landesweit einheitliche Handhabung zu gewährleisten, hat der Rat der Gemeinden einige Leitlinien festgelegt, die den Gemeinden als Orientierung bei der Verwendung der Mittel dienen sollen.