Hans Braun: „Insiderhandel ist verboten. Aber der Erwerb und spätere Verkauf eines Grundstücks ist nicht verboten. Für einen Bürgermeister führt es aber zu ethischen Problemen.“

Sollen Bürgermeister mit Grundstücken handeln?

Seit Mitte Jänner gibt es schwerwiegende Anschuldigungen gegen österreichische (Ex-)Bürgermeister. Amtsmissbrauch steht im Raum. Im Zentrum der Vorwürfe: Grundstückshandel und Flächenwidmung quasi „auf Bestellung“.

Gleich vorweg und in aller Klarheit: Sollten sich die Vorwürfe, die die Rechercheplattform „Addendum“ erhebt, bewahrheiten, wäre die Handlung der beiden beschuldigten Bürgermeister nur schwer zu rechtfertigen. Der Vorwurf lautet grob formuliert, Grünland oder besser landwirtschaftlich genutzte Flächen günstig gekauft und – nach Umwidmung und einer Bestätigung durch den Gemeinderat – später als Bauland teuer verkauft zu haben. Damit hätten die Betroffenen womöglich gleich mehrere strafrechtlich relevante Handlungen gesetzt – das nennt man wohl „Insiderhandel“ und „Ausnützen einer Machtposition“. 

Wie gesagt, sollten sich diese Vorwürfe als wahr herausstellen, werden die beiden Bürgermeister sicher mit einem Verfahren und einer Verurteilung rechnen müssen. Noch gilt aber die Unschuldsvermutung.

Was ist kommunalen Mandataren erlaubt und was nicht?

Doch in diesem Zusammenhang ist auch noch eine ganz andere Dimension zu bedenken, nämlich: Was ist kommunalen Mandataren erlaubt und was nicht? Müssen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder Gemeindemandatare mit der Übernahme des Amts auf gewisse Geschäfte verzichten? Dürfen sie nicht mehr kaufen und verkaufen, wie es jeder andere Bürger, jede Bürgerin darf?

Grundsätzlich scheint mir, dass von den vielen, oft praktisch ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern und Mandataren in den Gemeinden nicht verlangt werden kann, auf Grundstückshandel zu verzichten, aber Spekulation mit Widmungen geht für Mandatare gar nicht. Grundsätzlich wird an Amtsträger durch das in sie gesetzte Vertrauen der Bevölkerung ein höheres Maß an Ethos angelegt, was erlaubt ist und was nicht. Das Interesse der eigenen Gemeinde steht immer im Vordergrund. 

Wer sich als Mandatar auf Kosten der Gemeinde bereichern will, ist falsch am Platz.

Andererseits kann es kein Gesetz für einen generellen Verzicht auf Geschäfte mit Grund und Boden geben, sondern es sollte sich jede gewählte Gemeindevertretung einen Kodex auferlegen, was erlaubt ist und was nicht.

Noch einmal: Insiderhandel ist verboten. Und verboten ist auch die Umwidmung in einen höherwertigen Grund aus Gewinnsucht. Aber ab einem gewissen Zeitpunkt darf auch im Kodex der Erwerb und der Verkauf von Grundstücken durch politische Mandatare sollten von einem politischen Ehrenkodex geregelt sein. Sonst stellt sich der Mandatar ins Abseits.