Der Einsatz eines Energieberaters führt dazu, dass in der Regel alle Maßnahmen hinsichtlich ihrer Effektivität beurteilt werden.
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Kommunale Energieberatung in Deutschland

2. Juni 2020
Die rund 12.000 Gemeinden und Landkreise in Deutschland stehen für zwei Drittel des Endenergieverbrauchs im gesamten öffentlichen Sektor und bieten hohe Einsparpotenziale. Ziel eines Förderprogramms ist es, kommunalen Gebietskörperschaften geförderte Energieberatung zugänglich zu machen und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzuzeigen. Der Rauchfangkehrer und frühere Abgeordnete zum Thüringer Landtag Frank Weber gibt Auskunft.

Herr Weber, bei kommunaler Energieberatung denkt man oft zuerst an die Erneuerung von Straßenlaternen oder kommunale Klimaschutzmanager. Ist es das, was Sie unter dieser Dienstleitung verstehen?

Frank Weber: Nein, das nicht, obgleich dies auch wichtige Themen sind, um unsere Klimaschutzziele zu erfüllen. Die geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen richtet sich an konkrete kommunale Liegenschaften und kann somit ein wichtiger Teil eines Klimaschutzkonzeptes mit zusätzlichen Fördermöglichkeiten sein.

Hier geht es z. B. um Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen, Rathäuser oder andere Liegenschaften von Städten, Landkreisen oder Gemeinden oder gemeinnützigen Organisationen. Bei kommunaler Energieberatung werden diese Gebäude von dafür ausgebildeten Energieberatern untersucht und analysiert. Das Resultat zeigt in einer ausführlichen Analyse die energetischen Schwachstellen und die Möglichkeiten und Effekte von potenziellen Energie­einsparmaßnahmen.

Warum sollte sich eine Kommune mit Energieberatung beschäftigen?

Neben den Klimaschutzzielen wollen Betreiber von Immobilien vor dem Hintergrund steigender Energie- und Rohstoffpreise Strategien entwickeln, um effizienter zu wirtschaften. Insbesondere Kommunen schreibt der Gesetzgeber hierbei auch eine Vorbildfunktion zu. Sie müssen daher hinsichtlich des Einsatzes von erneuerbaren Energien im Vergleich zu anderen Gebäudebesitzern nicht nur beim Neubau, sondern auch bei grundlegender Sanierung die Regelungen des EEWärmeG berücksichtigen. Durch die messbaren Ergebnisse zeigen Kommunen, dass energetische Gebäudesanierung attraktiv ist und neben der Energieeinsparung viele zusätzliche Vorteile wie sommerlichen Wärmeschutz oder die Wertsteigerung von Gebäuden mit sich bringt.

Frank Weber
Frank Weber: „In öffentlichen Gebäuden schlummern ungeahnte Einsparungspotenziale.“

Das Bremer Energie Institut hat den energetischen Sanierungsbedarf und den Neubaubedarf von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur untersucht. Es zeigt sich, dass Schulen, Weiterbildungseinrichtungen, Jugendzentren und Kindertagesstätten ein großes Potenzial (insgesamt: 38,8 Prozent) zur energetischen Optimierung stellen. Das liegt unter anderem daran, dass 70 bis 80 Prozent dieser Gebäude vor 1977 errichtet wurden.

Eine weitere umfangreiche Gruppe stellen die Gebäude für Bereitschafts- und Rettungsdienste (13,1 Prozent) und Verwaltungsgebäude wie Landratsämter und Rathäuser (9,3 Prozent) dar. Verwaltungsgebäude weisen einen noch höheren Altersschnitt auf. Hier sind 41 Prozent vor 1945 und weitere 41 Prozent vor 1975 erbaut worden. Auch bei den Bereitschafts- und Rettungsdienstgebäuden sind 65 Prozent vor 1975 entstanden. Zum Glück sind heute Energieeffizienzmaßnahmen auch bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich.

Kommunen können durch eine Senkung der Energiekosten nicht nur die Betriebskosten reduzieren, sondern auch in vielen Fällen, ähnlich wie bei der Straßenbeleuchtung, aus den eingesparten Kosten die Sanierungsmaßnahme finanzieren. Darüber hinaus können sie die Maßnahmen natürlich auch als positives Beispiel für die eigenen Mitarbeiter und Bürgerinnen und Bürger präsentieren. Letztendlich erhöht sich durch die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen durch regionale Unternehmen auch das Steueraufkommen und es wird ein Beitrag zur Arbeitsplatzsicherheit geleistet.

Was ist der politische Hintergrund der kommunalen Energieberatung?

Die kommunale Energieberatung richtet sich konkret an die öffentliche Hand. Kommunen können hier energetische Sanierung koordinieren und Verbesserungspotenziale ihrer Gebäude erkennen. Hinzu kommt die Verantwortung, die Maßnahmen und deren Planung den Entscheidungsträgern und Bürgern durch öffentliche Diskussionen und Dialogveranstaltungen näherzubringen.

Was sind die großen Vorteile dieses Förder­programms für die öffentliche Hand?

In öffentlichen Gebäuden schlummern ungeahnte Einsparungspotenziale. Dies entlastet den Haushalt und spart der Kommune und somit am Ende dem Steuerzahler bares Geld. Außerdem unterstützt es die Vorbildwirkung der Kommune. Auf der Homepage https://www.energieberatung-kommunal.de kann man anhand von einigen Beispielen die Potenziale schnell erkennen. 

Beispielsweise ist hier beschrieben, wie aus einem DDR-Betonplattenbau nach einer energetischen Sanierung ein KfW70-Effizienzgebäude entstand. Dazu wurde die Gebäudehülle gedämmt, die Heizungstechnik mit einer Wärmepumpe erneuert und eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit eine Photovoltaikanlage installiert. Die energetischen Modernisierungskosten beliefen sich in diesem Projekt auf zwei Millionen Euro. Davon wurde eine Million mit einem Tilgungszuschuss von 172.725 Euro mit Mitteln der KfW gefördert. Als schöner Nebeneffekt wurde der sommerliche Wärmeschutz optimiert, was das Gebäude für die Nutzer auch im Sommer wieder attraktiv macht.

Wie wird eine kommunale Energieberatung in der Praxis durchgeführt?

Zuerst werden gemeinsam mit einem Energieberater und den kommunalen Verantwortungsträgern geeignete Objekte zur Optimierung ausgewählt. Danach erfolgt die Beantragung der entsprechenden Fördermittel durch den Energieberater. Wenn die Freigabe für das Projekt durch die Bafa erfolgt ist, werden die Gebäude energetisch erfasst und für die Optimierungsvorschläge visualisiert.

Danach erfolgt eine Präsentation des Ist-Zustandes und, falls gewünscht, im Rahmen der Verwaltung, des kommunalen Parlaments oder einer öffentlichen Veranstaltung die Vorstellung der Zielrichtung der möglichen Maßnahmen.

Im Anschluss werden die einzelnen Verbesserungsvorschläge vorgestellt. Auch bei der Begleitung der Umsetzung der Maßnahme können öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden. Als Zielgruppen bieten sich Schulen, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Fachpublikum, wie z. B. das regionale Handwerk, an.

Wie kann kommunale Energieberatung finanziert werden?

Die Beratungsleistungen werden mit bis zu 95 Prozent durch öffentliche Mittel gefördert. Die Mindestförderung beträgt 80 Prozent. Die Fördersumme für die Beratung liegt in der Regel bei maximal 15.000 Euro und richtet sich nach dem Beratungsobjekt. Somit wird die maximale Fördersumme nur bei extrem komplexen Gebäuden erreicht. Bei einem Beraterhonorar von beispielsweise 5000 Euro liegt dann der Eigenanteil zwischen 250 und 1000 Euro. Die Umsetzung der Maßnahmen und deren Finanzierung ergibt sich aus dem Beratungsbericht, der Investitionen, Einsparmöglichkeiten und weitere Fördermittel auflistet.

Was raten Sie einer Kommune, um kommunale Energieberatung zu nutzen?

Der Einsatz eines Energieberaters führt dazu, dass in der Regel alle Maßnahmen hinsichtlich ihrer Effektivität beurteilt werden. Das liegt daran, dass er nicht oder in nur sehr geringem Maße in die Umsetzung der Maßnahmen eingebunden wird. Somit kommen die tatsächlich effizientesten Maßnahmen zum Zuge. Das können in vielen Fällen auch nicht- oder geringinvestive Maßnahmen sein, die sich zum Beispiel mit der intelligenten Nutzung und Bewirtschaftung der gebäudetechnischen Anlagen beschäftigen. Außerdem verbessert sich das Image der Kommune durch die Möglichkeit der öffentlichen Darstellung der konkreten Maßnahmen.

Durch die Integration der Bürger und vor allem der jungen Bevölkerung in diese Prozesse wird eine verstärkte emotionale Bindung zur Kommune erreicht. Auch für die „Fridays For Future“ Bewegung sind somit befriedigende Antworten möglich.

Link: Wie man einen Energieberater findet.

Zur Person

Frank Weber ist Schornsteinfegermeister mit Schwerpunkt kommunale Energieexpertise.  Bis 2001 war er Abgeordneter im Thüringer Landtag. Außerdem ist er Delegierter der Europäischen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (EGÖD).

Mit ihm sprach Helmut König (koenigskonzept.de) für die Plattform www.energieberater-weiterbildung.info



Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) vom 3. Dezember 2014 sieht ein wesentliches Handlungsfeld in der Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich vor.  Die Analyse zur Feststellung des Ist-Zustandes wird für Kommunen mit 80 bis 95 Prozent gefördert. Trotzdem halten sich viele Kommunen hier zurück.

Die Plattform „Energieberater-Weiterbildung“ hat sich zur Aufgabe gemacht, Wissen in der Energie- und Ressourceneffizienz bei Privat-, Gewerbe- und Industriebauten sowie bei Gebäuden der öffentlichen Hand zu vermitteln. Dazu stehen verschiedene erfahrene Spezialisten für Seminare, Beratungen und Vorträge zur Verfügung.