Arnoldstein - Menschen mit Outdoor-Werkzeug
Präsentation der Förderrichtlinie in Arnoldstein. Im Bild: Bauhofmitarbeiter Christian Pipp, Christina Morak und Markus Kottek von der Umweltabteilung des Landes Kärnten, Landesrätin Sara Schaar, Bürgermeister Erich Kessler, Wirtschaftshofleiter Gernot Pipp und Bauhofmitarbeiter Manfred Arnold.
© Land Kärnten

Förderung für Akkugeräte

24. Januar 2019
Für Kärntens e5-Gemeinden gibt es eine neue Fördermöglichkeit. Bei der Neuanschaffung von Akku-Geräten für die Grünraumpflege werden sie finanziell unterstützt.

„Mit Akku-betriebenen Geräten sollen nicht nur Bauhofmitarbeiter vor Abgasen und Lärm von mit Benzin betriebenen Geräten geschützt werden, sondern die gesamte Bevölkerung“, erläutert Landesrätin Sara Schaar.

Gefördert werden unter anderem Motorsägen, Heckenscheren, Motorsensen und Rasenmäher. Der Förderumfang beträgt generell 50 Prozent der Investitionskosten, maximal werden 200 Euro pro Akku-Gerät gefördert.

Die neue Förderrichtlinie tritt mit 1. Februar 2019 in Kraft.

„Neben der Reduktion der gesundheitsschädlichen Abgase kann in den 46 Kärntner e5-Gemeinden mit dem Betrieb dieser Geräte der CO2-Ausstoß um etwa 62.000 Kilogramm pro Jahr reduziert werden“, sagt Schaar.