Bus des Verkehrsverbundes Tirol
Finanziell schwache Gemeinden werden bei der Ausweitung des Angebotes im öffentlichen Verkehr stärker unterstützt als finanziell starke.
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Finanzielle Erleichterung bei der Öffi-Finanzierung

18. September 2019
In Tirol soll der öffentliche Nahverkehr weiter ausgebaut werden. Die Gemeinden sind dabei wichtige Partner und werden vom Land unterstützt.

„Bereits im Februar dieses Jahres haben wir den Finanzierungsschlüssel zugunsten der Gemeinden neu geregelt: Während sich bis dahin alle Gemeinden unabhängig ihrer Finanzkraft mit zwei Dritteln der Kosten an Öffi-Neubestellungen beteiligen mussten, hängt die Förderquote des Landes seitdem von der Finanzkraft der jeweiligen Gemeinden ab“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe.

Finanziell schwache Gemeinden werden dadurch mehr bei der Ausweitung des Angebotes im öffentlichen Verkehr unterstützt als finanziell starke. Das Land Tirol bzw. der Verkehrsverbund Tirol (VVT) unterstützen die Gemeinden in Sachen Nahverkehr und Mobilität mit jährlich 8,7 Millionen Euro.

„Gerade bei finanzschwachen Gemeinden im ländlichen Raum ist eine erhöhte Förderquote unverzichtbar, um den öffentlichen Personennahverkehr auch weiterhin attraktiv anbieten zu können“, meint Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf.

Abwicklung über den VVT

Die Förderungen des Landes im Bereich des öffentlichen Verkehrs wird durch den VVT abgewickelt. Die Landessubvention zum Zuschuss der Gemeinden wird nun für neue, zusätzliche Verkehrsleistungen ab dem Fahrplanwechsel 2019/20, analog dem Zuschuss der Gemeinden und Gemeindeverbände, indexiert. Die Gemeinden beteiligen sich bei der Finanzierung neuer Linien mit 33 bis 66 Prozent. Den Rest übernimmt der VVT.

„Bisher mussten Gemeinden für die inflationsbedingten Mehrkosten, die über die Dauer der Vertragslaufzeit entstehen, selbst aufkommen. Das ändert sich nun im Sinne und zur Entlastung der Tiroler Gemeinden“, so Ingrid Felipe. „Alle Subventionen des Landes Tirol an die Gemeinden, die eine Leistungserweiterung im Sinne zusätzlicher Fahrtkurse oder Taktverdichtungen bestellen, werden ab 1. Jänner 2020 indexiert“, so VVT-Geschäftsführer Alexander Jug. Dies könnten Anreize sein, dass Gemeinden neue Leistungen bestellen.

Bisher gültige Finanzierungsvereinbarungen sind von diesen Neuregelungen rückwirkend nicht betroffen.