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1994: Reform der föderalistischen Finanzordnung gefordert

Im Sommer 1994 wurde in Österreichs Gemeinden heftig über theoretische Konzepte, politische Positionen und praktische Probleme der Finanzordnung zum Thema föderalistische Finanzordnung diskutiert. Dabei wurde augenscheinlich – wie Roman Häußl, damals Vorsitzender des Finanzausschusses des Österreichischen Gemeindebundes, in einer Betrachtung in der Oktober-Ausgabe 1994 schrieb –, dass „Staats- und Finanzverfassung sich diametral auseinander bewegen. Während die österreichische Bundesverfassung mehrmals in Richtung Föderalismus abgeändert wurde“ – Stichwort Gemeindeverfassungsnovelle 1962 –, „spiegelt das Finanzverfassungs-Gesetz von 1948 die staatspolitischen Grundgedanken der Nachkriegszeit wider. Demgemäß ist Östereich auf finanzverfassungsrechtlichem Gebiet ein dezentralisierter Einheitsstaat.“

Häußl leitete damals einen Forderungskatalog der Gemeinden an eine neue Finanzverfassung ab. Kernpunkte waren unter anderem:

  • Das FAG-Paktum darf keinen einseitigen Änderungen unterliegen.
  • Die Gemeinden als Interessenvertretung sind zur Teilnahme an den FAG-Verhandlungen verpflichtet.
  • Der FAG bedarf zu seiner Realisierung eines Finanzausgleichsgesetzes.
  • Auf Dauer dürfen den Gemeinden keine neuen Aufgaben ohne entsprechende zusätzliche Finanzierungsmittel übertragen werden.
  • Verfassungsmäßige Garantie eigener Gemeindeabgaben.

Soweit die Wünsche der Gemeinden 1994. Aber bereits zwei Jahre später unterzeichneten Bundeskanzler Franz Vranitzky und Gemeindebund-Präsident Franz Romeder den Konsultationsmechanismus. Damit hatten die Gemeinden eine rechtliche Möglichkeit, sich gegen Übertragung neuer Aufgaben ohne entsprechende finanzielle Mittel zu wehren.