Impulse zur Belebung der Ortskerne
Um zu verhindern, dass Spekulationsprojekte in den Genuss der Förderung kommen, wird sie bei privaten Personengemeinschaften zur Deckung des Wohnbedarfs ihrer eigenen Mitglieder eingeschränkt.
Was wird gefördert?
Die Sonderförderung unterstützt den Ankauf von Gebäuden in zentralen Lagen, wenn durch ihre Sanierung leistbarer Wohnraum geschaffen wird. So sind in den letzten Jahren bereits zahlreiche Projekte realisiert worden. Beispiele finden sich etwa in Oberwölz, Wenigzell und in Stanz im Mürztal.
Die Förderung besteht in Form einer Ankaufsförderung durch Gewährung eines Landesdarlehens mit der Verpflichtung, das Objekt binnen fünf Jahren gefördert zu sanieren. Sollte die Sanierung eines Bestandsobjekts nachweislich unwirtschaftlich sein (Gutachten) ist in Ausnahmefällen auch ein geförderter Neubau möglich.
Weitere Infos zur Sonderförderung „Sanierungsoffensive zur Belebung von Ortskernen“ sind hier zu finden.