Wenigzell
In Wenigzell wurde mit Hilfe der Förderung bereits Wohnraum geschaffen.
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Impulse zur Belebung der Ortskerne

21. September 2021
Die Sonderförderung „Sanierungsoffensive zur Belebung von Ortskernen“ wird ausgeweitet. Bisher war diese Förderung nur für Gemeinden oder mehrheitlich im Eigentum von Gemeinden stehende Gesellschaften möglich. Nun hat die Landesregierung die Ausweitung des Förderkreises beschlossen. So können jetzt auch gemeinnützige Bauvereinigungen und private Personengesellschaften (Baugruppen) gefördert werden.

Um zu verhindern, dass Spekulationsprojekte in den Genuss der Förderung kommen, wird sie bei privaten Personengemeinschaften zur Deckung des Wohnbedarfs ihrer eigenen Mitglieder eingeschränkt.

Was wird gefördert?

Die Sonderförderung unterstützt den Ankauf von Gebäuden in zentralen Lagen, wenn durch ihre Sanierung leistbarer Wohnraum geschaffen wird. So sind in den letzten Jahren bereits zahlreiche Projekte realisiert worden. Beispiele finden sich etwa in Oberwölz, Wenigzell und in Stanz im Mürztal.

Die Förderung besteht in Form einer Ankaufsförderung durch Gewährung eines Landesdarlehens mit der Verpflichtung, das Objekt binnen fünf Jahren gefördert zu sanieren. Sollte die Sanierung eines Bestandsobjekts nachweislich unwirtschaftlich sein (Gutachten) ist in Ausnahmefällen auch ein geförderter Neubau möglich.

Weitere Infos zur Sonderförderung „Sanierungsoffensive zur Belebung von Ortskernen“ sind hier zu finden.