Historisches

Historischer Herbst mit einem demokratiepolitischen Erfolg

„Ein ganz großer demokratiepolitischer Erfolg für die österreichischen Gemeinden konnte bei den Verhandlungen über den Konsultationsmechanismus im Oktober 1996 erreicht werden“, vermeldete Gemeindebund-Präsident Franz Romeder in der Ausgabe 7 des „Kommunal-Magazins“ im Jahr 1996. Er bezog sich dabei auf den 15 a-Vertrag zur Einführung des Konsultations­mechanismus, der auch von Gemeinde­- und Städtebund unterzeichnet wurde. Das bedurfte sogar einer Änderung der Bundesverfassung.

„Künftig wird es nicht mehr möglich sein, durch Gesetze und Verordnungen einer Gebietskörperschaft einer anderen ohne deren Zustimmung finanzielle Belastungen aufzubürden“, freute sich Romeder in seinem Kommentar und fasste auch gleich die wesentlichsten Punkte kurz zusammen: „Bundesgesetze, die die Gemeinden in größerem Umfang - die Grenze wurde damals mit 15 Millionen Schilling festgelegt - belasten, bedürfen der Zustimmung des Gemeinde- und des Städtebundes (das gilt analog auch zwischen Bund und Ländern). Sollte der Nationalrat ein solches Gesetz trotz Einspruches beschließen, hat der Bund die Kosten zu tragen.“

Für Gemeinden besonders wichtig sei, so Romeder, dass die Interessenvertretung der Gemeinden in allen den Konsultationsmechanismus betreffenden Fragen den Verfassungsgerichtshof anrufen könne. Entsprechende Vereinbarungen waren auch zwischen den Ländern und den Interessenvertretungen der Kommunen auf Landesebene zu schließen.

Der Realist Romeder schloss mit den Worten: „Die Zukunft wird uns sicher neue Herausforderungen bringen, aber wir sind dafür gut gerüstet.“