Mädchen wird online unterrichtet
Obwohl keine Pflicht zur Digitalisierung besteht, ist davon auszugehen, dass viele Schulen den Weg zur „Digitalen Schule“ im Sinne des 8-Punkte-Plans des Bildungsministeriums gehen wollen und das Ziel haben, die Schülerinnen und Schüler schrittweise mit Laptops oder Tablets auszustatten.
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Günstige Laptops für alle Schulkinder

Der Gemeindebund unterstützt die Initiative, allen Schulkindern digitale Endgeräte – Laptops, Tablets etc. – zur Verfügung zu stellen. Und anders als in anderen Bereichen ist hier die Finanzierung geklärt.

Mit dem Schulbeginn im Westen und Süden Österreichs waren Mitte September alle Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien zurück in der Schule; allerdings nur für eineinhalb Monate, weil bereits seit Anfang November die Oberstufenschülerinnen und -schüler – und seit Mitte November, soweit möglich, auch die Kinder in den unteren Schulstufen – wieder im Distance-Learning zu Hause unterrichtet werden.

Die Erfahrungen des Homeschoolings während des ersten Lockdowns hatten, neben den bekannten negativen Auswirkungen, auch einen positiven Aspekt: Die Digitalisierung an den Schulen wurde vorangetrieben. 

Digitalisierung an Schulen

Bildungsminister Heinz Faßmann hat Mitte Juni einen 8-Punkte-Plan für den digitalen Unterricht präsentiert, der wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen im Bereich des digitalen Lernens folgt.

Neben Maßnahmen wie der Vereinheitlichung der Lernplattformen, einer umfangreicheren Ausbildung der Lehrenden im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und einem Gütesiegel für Lern-Apps ist darin auch die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, also Laptops oder Tablets, vorgesehen. Im Schuljahr 2021/22 betrifft dies die 5. und 6. Schulstufe, ab dem darauffolgenden Schuljahr dann jeweils die neue 5. Schulstufe.

Gemeinsame Vorgangsweise

Der Österreichische Gemeindebund widmet sich der Digitalisierung seit vielen Jahren mit großer Aufmerksamkeit. Daher steht er hinter den geplanten Maßnahmen. Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl hat dies durch ein Informationsschreiben, das er zusammen mit Bundesminister Faßmann und Städtebund-Präsident Michael Ludwig an die Gemeinden gerichtet hat, verdeutlicht.

Die Kosten für die Laptops oder Tablets übernimmt zum größten Teil der Bund. Seitens der Eltern ist ein Anteil (sozial abgefedert) von bis zu 25 Prozent zu leisten. Die Geräte dürfen sodann auch privat und in den Ferien genutzt werden und gehen ins Eigentum der Familien über.

Dass die Eltern einen finanziellen Beitrag leisten müssen, hat zu einigen kritischen Stimmen geführt. Diese Zahlungsverpflichtung ergibt sich aber u. a. aus § 24 Abs. 2 Schulpflichtgesetz, der die Erziehungsberechtigten eines der allgemeinen Schulpflicht unterliegenden Kindes dazu verpflichtet, „das Kind für den Schulbesuch in gehöriger Weise, insbesondere auch mit den notwendigen Schulbüchern, Lern- und Arbeitsmitteln, soweit diese nicht von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beigestellt werden, auszustatten“.

Einvernehmen mit Schulerhalter

Die österreichischen Gemeinden sind für fast 4.300 Pflichtschulen zuständig. Damit sind die Gemeinden der weitaus wichtigste Schulerhalter, dem in diesem Bereich eine bedeutende Rolle zukommt. Denn die Gemeinden tragen Sorge für die IT-Basis-Infrastruktur. Dies kann entweder durch WLAN in den Schulgebäuden, im besten Fall aber durch einen Glasfaseranschluss gewährleistet werden. Derzeit verfügen 55 Prozent der Schulen über eine WLAN-Internetverbindung, 65 Prozent haben eine Glasfaser-Anbindung.

Eine Ausstattung der 5. und 6. Schulstufen mit digitalen Endgeräten ist im 8-Punkte-Plan des Bildungsministeriums nicht verpflichtend vorgesehen. Vielmehr müssen sich interessierte Schulen um die Teilnahme an der Initiative bewerben und eine Absichtserklärung abgeben, in der die wesentlichen Schritte zur Digitalisierung der Schule und des Schulalltags enthalten sind (Letter of Intent). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass bezüglich der technischen Ausstattung und der geplanten Vorgangsweise Einvernehmen mit dem Schulerhalter hergestellt werden muss.

Förderinitiative Breitband Austria Connect

Obwohl keine Pflicht zur Digitalisierung besteht, ist davon auszugehen, dass viele Schulen den Weg zur „Digitalen Schule“ im Sinne des 8-Punkte-Plans des Bildungsministeriums gehen wollen und das Ziel haben, die Schülerinnen und Schüler schrittweise mit Laptops oder Tablets auszustatten.

Dadurch wird der Druck auf die Gemeinden, als Schulerhalter für eine angemessene technische Ausrüstung zu sorgen, steigen. Das ist mit entsprechenden Investitionen verbunden. Um die Kosten für die Gemeinden – in der durch die Pandemie ohnehin schon angespannten finanziellen Situation – möglichst gering zu halten, kann etwa die Förderinitiative Breitband Austria Connect in Anspruch genom­men werden. Im Rahmen dieses Förderprogramms wird die erstmalige Anbindung einer Pflichtschule mit Glasfaser mit bis zu 90 Prozent (maximale Förderhöhe: 50.000 Euro) gefördert.

Informationen

www.ffg.at/breitband/connect