Viele Gemeinden fürchten, dass sie die erforderliche 50-Prozent-Finanzierung nicht aufbringen können.
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Großes Lob für die Abwicklung des Förderpakets

Unbürokratisch und rasch. Das ist von Gemeinden zu hören, die im Rahmen des Kommunalen Investitionsgesetzes 2020 Projekte in einem oder mehreren der 18 Verwendungszwecke eingereicht haben. Wenn man sich die aktuellen Zahlen so ansieht, entsteht allerdings der Eindruck, dass noch sehr viel Luft nach oben ist

Eine Milliarde Euro stehen Österreichs Gemeinden zur Verfügung. Damit sollen Infrastrukturprojekte umgesetzt und die krisengeschüttelte Wirtschaft unterstützt werden. Das Finanzministerium gibt zwar wegen angeblicher Datenschutz-Bedenken keine Zahlen über den Vollzug des Kommunalen Investitionsgesetzes 2020 heraus (sehr im Gegensatz zum KIG 2017, wo es monatliche Berichte gab), es ist aber klar, dass bisher noch weit weniger als hundert Millionen Euro abgerufen wurden.

Jetzt oder nie!

Das Problem: Viele Gemeinden fürchten, dass sie die erforderliche 50-Prozent-Finanzierung nicht aufbringen können.

Hier sollte beachtet werden, dass Mehrfachförderungen möglich sind. Die Gemeinden können daher auch Gelder aus den Investitionspaketen der einzelnen Bundesländer in Anspruch nehmen, sodass es durchaus möglich ist, dass Projekte zu 100 Prozent gefördert werden. Der Gemeindebund appelliert deswegen an die Gemeinden, Vorhaben, die vielleicht schon länger in der Pipeline sind, einzureichen. Motto: Jetzt oder nie!

Rasche und unbürokratische Abwicklung

Für die Abwicklung der Förderung gibt es durchwegs großes Lob. „Im Gegensatz zu anderen Förderungen war das Geld aus dem Gemeindepaket schnell auf unserem Konto. Das hat schnell und unbürokratisch funktioniert. Am 25. August haben wir die Förderung beantragt, am 17. September was das Geld bereits da“, sagt etwa Ulrike Selenko, Buchhalterin in der niederösterreichischen Gemeinde Trumau, wo die Reparatur eines Wasserschadens beim Sozialzentrum eingereicht worden war. Kommentare aus anderen Gemeinden: „Ein Ansuchen, und eine Woche später war das Geld da.“, „Das hat perfekt funktioniert!“, „Das Geld vom Bund ist superschnell gekommen.“

Häufige Fehler bei der Antragstellung

Die Buchhaltungsagentur des Bundes, die das Kommunale Investitionsgesetz zu vollziehen hat, weist allerdings darauf hin, dass es bei der Antragstellung immer wieder zu Fehlern kommt. So wird etwa darauf hingewiesen, dass der Investitionsstandort nicht identisch mit dem Gemeindeamt ist (außer wenn sich bei dem jeweiligen Projekt tatsächlich um das Gemeindeamt handelt). Weiters muss bei Angabe des Investitionsstandortes im Antragsformular Straßenname und Hausnummer angegeben werden. Wenn dies wegen fehlender Straßennamen oder fehlender Hausnummer nicht möglich ist, sind im Feld „Straße“ andere Beschreibungen des Standorts zu verwenden – etwa die Grundstücksnummer oder eine verbale Beschreibung (z. B. „von der Einbindung in die xy-Straße bis zum xy-Bauern“).

Änderungswünsche

Zu den Förderkriterien gibt es seitens von Landesverbänden des Gemeindebundes Verbesserungsvorschläge. So wäre es etwa einfacher, wenn bei Straßensanierungen nicht für jeden Bauabschnitt ein eigener Antrag notwendig wäre.

Bezüglich der Förderrichtlinien für Breitbandinfrastruktur wird angeregt, dass die Einschränkung auf Aufwendungen einer Gemeinde und die Beteiligungspflicht Dritter an den Projektkosten nicht für Unternehmen gelten sollte, deren Geschäftsgegenstand der flächendeckende Ausbau von Breitbanddatennetzen in einem Bundesland ist. Diese Voraussetzung ist durch eine Bestätigung des Breitbandbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes zu erbringen. Dieser Nachweis ist für Zwecke einer koordinierten und effizienten Mittelverwendung.“ 

Zu den Durchführungsbestimmungen des Kommunalinvestitionsgesetzes.