Videokonferenz
Fragen wie die Feststellung von Abstimmungsergebnissen bei bis zu 42 Gemeinderäten, die Aufzeichnung der Sitzung und ähnliches müssen noch geklärt werden (Symbolbild).
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Gemeinderatssitzungen per Videokonferenz

3. April 2020
Niederösterreichs Gemeinden sollen zukünftig ihre Sitzungen auch als Videokonferenz abhalten können. „Die gesetzlichen Möglichkeiten dafür werden zurzeit geschaffen. Wir könnten den Gemeinden so ermöglichen, abseits der Notverordnungen des Bürgermeisters weiterzuarbeiten“, kündigte Landesrat Ludwig Schleritzko an.

Ziel sei es, eine umfassende Lösung für Gemeinden zu ermöglichen, die sowohl Sitzungen von Ausschüssen und des Gemeindevorstandes bzw. Stadtsenates, als auch die Gemeinderatssitzungen umfasst. „Die Expertinnen und Experten des Landes klären dazu zurzeit noch verschiedene rechtliche Fragen ab“, führte Schleritzko aus.

Frage der Öffentlichkeit muss noch geklärt werden

So müsse geklärt werden, wie die Öffentlichkeit, die für Gemeinderatssitzungen vorgeschrieben ist, hergestellt bzw. geregelt werden kann. Gleichzeitig soll auf die technischen Möglichkeiten kleiner Gemeinden Rücksicht genommen werden.

Auch die Fragen der Feststellung von Abstimmungsergebnissen bei bis zu 42 Gemeinderäten, der Aufzeichnung der Sitzung und ähnliches müssen vor einem Gesetzesbeschluss noch geklärt werden.

„Die Bürgermeister und Mitarbeiter der Gemeinden leisten in diesen herausfordernden Zeiten einen großartigen Job. Sie sorgen dafür, dass kommunale Dienstleistungen wie die Abfallwirtschaft, die Trinkwasserversorgung oder das Abwasser weiterhin tadellos funktionieren. Gleichzeitig sind sie erste Ansprechpartner vor Ort. Deshalb an dieser Stelle auch ein großes Dankeschön an die Verantwortlichen in den Gemeinden“, so Landesrat Schleritzko.