Rasentraktor
Förderbare Tätigkeiten sind alle öffentlichen und gemeinnützigen Beschäftigungen wie beispielsweise die Ortsbild-, Landschafts- und Denkmalpflege sowie Umweltschutz, Kinder- und SeniorInnenbetreuung, Volksbildung, Gesundheitspflege, Sport, Kunst und Kultur.
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Gemeindenahes Beschäftigungsprogramm wird ausgeweitet

23. November 2020
Mit dem „Gemeindenahen Beschäftigungsprogramm“ wird eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration von Menschen über 50 Jahren, Langzeitbeschäftigungslosen und Wiedereinsteige bei Tiroler Gemeinden unterstützt. Nach Ermittlung des Bedarfs durch das Arbeitsmarktservice Tirol soll 2021 die Aufstockung von 100 auf 300 Plätze ab erfolgen.

Was medial auch als „Aktion 2.000“ transportiert wird, ist nichts anderes als das bereits seit vielen Jahren bestehende, erfolgreiche Arbeitsmarktprogramm, welches das Land Tirol in Abstimmung mit dem Arbeitsmarktservice Tirol abwickelt.

„Die Anzahl der Plätze ist derzeit aus fachlicher Sicht ausreichend, hinzu kommt, dass das Arbeitsmarktservice Tirol im Rahmen der bundesweiten Joboffensive weitere Aktivitäten setzen wird, um Personen zielgerichtet zu betreuen“, sagt Landesrätin Beate Palfrader.

Wer und was wird gefördert?

Als potenzielle Dienstgeber fungieren Gemeinden, gemeindenahe Einrichtungen und kommunale Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen, die bei einer Beschäftigung im Rahmen dieses Programms eine Unterstützung der Lohnkosten für maximal acht Monate erhalten.

Förderbare Tätigkeiten sind alle öffentlichen und gemeinnützigen Beschäftigungen wie beispielsweise die Ortsbild-, Landschafts- und Denkmalpflege sowie Umweltschutz, Kinder- und Seniorenbetreuung, Volksbildung, Gesundheitspflege, Sport, Kunst und Kultur.

Das Förderprogramm gibt es seit dem Jahr 2010. Der Antrag wird vom Dienstgeber an das Arbeitsmarktservice Tirol und der Förderantrag online an das Land Tirol gestellt.