Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl, Finanzminister Gernot Blümel und Städtebund-Präsident  Michael Ludwig.
Vor der Pressekonferenz: Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl, Finanzminister Gernot Blümel und Städtebund-Präsident
Michael Ludwig.
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Gemeindemilliarde zu knapp drei Viertel ausgeschöpft

15. August 2021
Mit den Geldern aus dem Gemeindepaket wurden bundesweit Investitionen in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro gestützt. Eine Bilanz von Finanzminister Gernot Blümel und den obersten Bürgermeistern Österreichs, Alfred Riedl und Michael Ludwig.

„Mit ihren jährlichen Investitionen vor Ort sichern unsere Gemeinden unzählige Arbeitsplätze in ganz Österreich. Sie sind Konjunkturmotoren, Arbeitgeber und somit unerlässlicher Partner auf unserem Weg aus der Krise. Für uns war daher immer klar, dass wir die Gemeinden nicht im Stich lassen und sie bestmöglich bei ihren Vorhaben unterstützen. Das bedeutet neben den notwendigen finanziellen Mitteln auch ein gewisses Maß an Planungssicherheit. Daher freut es mich insbesondere, dass mittlerweile über 740 Millionen ausgezahlt wurden und dadurch Investitionen von insgesamt 2,8 Milliarden gestützt werden“, so Finanzminister Gernot Blümel zu Beginn der Pressekonferenz gemeinsam mit Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl und Städtebund-Chef Michael Ludwig. 

Positive Bilanz

Die Bilanz fiel durchwegs positiv aus: Mit Ende Juni 2021 konnten aus dem KIG 2020 bereits rund 740,8 Millionen Euro an 1.693 Gemeinden bzw. Gemeindeverbände ausbezahlt werden. Dieser Summe an Zuschüssen stehen unterstützte Investitionen in der Höhe von 2,8 Milliarden Euro gegenüber, was einem Verhältnis von rund 3,8 entspricht. Das heißt, jeder Euro Zweckzuschuss bedeutet das 3,8-Fache an Investitionen.

Beim ausbezahlten Volumen ging der größte Teil mit knapp 240 Millionen an Wien, gefolgt von Niederösterreich (121,8 Millionen) und Oberösterreich (121,7 Millionen).

Riedl: „Überall wird gebaut, investiert und der gemeinsame Lebensraum gestaltet“

„Die Corona-Pandemie war und ist für alle Gemeinden eine noch nie da gewesene, organisatorisch und finanziell herausfordernde Zeit. Die vor einem Jahr gemeinsam ins Leben gerufene Gemeindemilliarde zur finanziellen Förderung kleiner und großer kommunaler Projekte hat sich als Förderinstrument bewährt, wie die Bilanz nach einem Jahr mehr als deutlich zeigt. Die Gemeinden haben damit Infrastrukturen für die Zukunft geschaffen und in der Krise Zehntausende Arbeitsplätze in den Regionen geschaffen und gesichert. Wenn wir heute in die Gemeinden blicken, sehen wir: Überall wird gebaut, investiert und der gemeinsame Lebensraum gestaltet. Für uns war und ist immer klar: Als Gemeinden sind wir ein wesentlicher Teil unseres Staates und tragen damit – in guten wie auch in schlechten Zeiten – unglaublich große Verantwortung für unsere Landsleute“, resümiert Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl.

Kindertageseinrichtungen und Schulen erhielten am meisten Geld

Bundesweit gingen die meisten Mittel an folgende Projektkategorien: 213,8 Millionen Euro (28,9 Prozent) an Kindertageseinrichtungen und Schulen, 122,2 Millionen (16,5 Prozent) an die Sanierung von Gemeindestraßen, 66,0 Millionen (8,9 Prozent) an Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen. Knapp 30 Prozent der bisherigen Zuschüsse wurden dabei für sogenannte grüne Maßnahmen ausgegeben.

 „Das Gemeindepaket 1 hat wesentlich dazu beigetragen, dass Investitionen weiterlaufen konnten. Die Städte haben vor allem in die Sanierung und den Ausbau von Sozialeinrichtungen, Schulen und Kultur investiert, aber auch innovative Mobilitätsprojekte können realisiert werden. Beim zweiten Gemeindepaket handelt es sich jedoch zu zwei Dritteln um Darlehen, die zurückgezahlt werden müssen. Um Österreichs Städte zu unterstützen, ist es notwendig, das kommunale Investitionsprogramm auszuweiten und um eine weitere Milliarde ‚echtes‘ Geld aufzustocken – nur so können die Finanzen mittelfristig abgesichert werden“, so der Präsident des Österreichischen Städtebundes Michael Ludwig.

Um auf die aktuellen und sich laufend verändernden Gegebenheiten bestmöglich reagieren zu können, wurde nun eine Novelle zum Kommunalinvestitionsgesetz 2020 beschlossen. Mit der Novelle wurden in erster Linie drei Fristen um ein Jahr verlängert – jene für die Einbringung von Anträgen, für den Projektbeginn sowie für die Einreichung der Endabrechnung. 

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