
Geld für für Energiegemeinschaften
Gefördert wird die Planung und Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG), Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) sowie gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA), die als Vorbild- und Musterprojekte mit innovativem Charakter dienen können und einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen.
Die Projekte müssen ein Set an technologischen, sozialen, organisatorischen und ökologischen Kriterien wie etwa den Einsatz unterschiedlicher Erzeugungstechnologien, die Verbindung mit E-Mobilität, die Adressierung von Energiearmut oder konkrete Maßnahmen zur Berücksichtigung von Gender & Diversität erfüllen.
Es werden unter anderem Beratungsleistungen, Informationsveranstaltungen, Planungsarbeiten und Umweltstudien gefördert. Für das Förderprogramm stehen 2 Millionen Euro zur Verfügung. Die maximale Finanzierung pro Förderungsnehmer:in (inkl. Bonus) beträgt 20.000 Euro.
Antragstellung
Einreichungen sind bis 31.03.2025 (14 Uhr) nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel möglich. Diese sind online unter www.umweltfoerderung.at/energiegemeinschaften möglich.
Link zur Ausschreibung: https://www.klimafonds.gv.at/call/energiegemeinschaften-2024/
Leitfaden Energiegemeinschaften Ausschreibung 2024:
https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/2024/09/Leitfaden-Energiegemeinschaften-2024.pdf
Weitere Informationen zu Energiegemeinschaften unter https://energiegemeinschaften.gv.at
Beratungsstellen in den Bundesländern finden Sie unter https://energiegemeinschaften.gv.at/kontakt-beratung