Kleines Wasserkraftwerk
Alte Kleinwasserkraftanlagen an den Stand der Technik anzupassen und bereits bestehende, ungenutzte Querbauwerke für die Stromerzeugung zu nutzen, gelten als wichtige Maßnahmen für die Energiewende.
© ARochau - stock.adeobe.com

Energiewende

Geld für die Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen

19. Mai 2022
Um das Ziel, dass bis 2030 Energie nur mehr aus erneuerbaren Quellen kommen soll, zu erreichen, setzt der Klima- und Energiefonds auch auf kleine Wasserkraftwerke. Das Beratungsprogramm Kleinwasserkraft unterstützt dabei, Investitionen in Richtung Revitalisierung und ökologisch verträglichen Ausbau von Kleinwasserkraft zu lenken. Für Machbarkeitsstudien sowie Entwurfs- und Bewilligungsplanungen steht ein Budget von 2,5 Mio. Euro zur Verfügung, dotiert aus den Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz.

Mit dem Beratungsprogramm Kleinwasserkraft unterstützt der Klima- und Energiefonds Machbarkeitsstudien (Modul 1). Diese Förderung richtet sich an Betreiber von bestehenden Kleinwasserkraftanlagen bis zu einer Größe von 2.000 kW sowie Eigentümer von aktuell nicht genutzten, nicht passierbaren Querbauwerken. Weiters wird die Entwurfs- und Bewilligungsplanung von Kleinwasserkraftanlagen gefördert, die einen Revitalisierungsbedarf haben (Modul 2).

Für das Modul 1 steht ein Budget von insgesamt einer Million Euro zu Verfügung. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 3.000 Euro. Weitere 1,5 Million Euro stehen für das Modul 2 bereit. Die von Expertinnen und experten ausgewählten Projekte werden mit maximal 20.000 Euro unterstützt. Die Vergabe erfolgt letztlich nach Maßgabe des jeweils verfügbaren Budgets.

Einreichungen

Die Einreichung für das Beratungsprogramm Kleinwasserkraft Modul 1 ist laufend von 19.5.2022 bis 29.11.2024 (12:00 Uhr) möglich.

Die Einreichfristen für die Auswahlrunden von Modul 2 sind 30.06.2022 (12:00 Uhr), 30.9.2022 (12:00 Uhr) und 19.01.2023 (12:00 Uhr). Weitere Einreichtermine können je nach Ausschöpfungsgrad des Budgets festgelegt werden.

Infos und Unterlagen

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen online unter kwkw.klimafonds.gv.at einlangen.