Lehrerin und Kinder bei der Nachmittagsbetreuung
Die Gemeinden erhalten nun auch Personalkostenförderungen für bereits bestehende Angebote der schulischen Betreuung, was eine langjährige Forderung des Gemeindebundes war.
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Ganztagsbetreuung bis 2022 sichergestellt

3. Juli 2019
Der Österreichische Gemeindebund hat über Monate mit der früheren Bundesregierung über die Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes verhandelt und mit einer Überbrückungsfinanzierung bis 2022 mehr Planungssicherheit für die Gemeinden erreicht. Nun hat der Nationalrat endlich die dringend nötige Gesetzesnovelle beschlossen, damit der Ausbau der schulischen Tagesbetreuung auch ab Herbst 2019 sichergestellt ist.

. Die Gemeinden erhalten damit auch Personalkostenförderungen für bereits bestehende Angebote der schulischen Betreuung, was eine langjährige Forderung des Gemeindebundes war.

„Die Kommunen haben in der Vergangenheit wenige Mittel aus dem Fördertopf abgeholt, weil sie wussten, dass sie nach der Anschubfinanzierung auf den Kosten sitzen bleiben. Jetzt haben wir aber eine Lösung für die nächsten drei Jahre, die den Schulerhaltern Planungssicherheit bietet. Wir haben jetzt auch ausreichend Zeit gemeinsam eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung ab dem Jahr 2022 auf die Beine zu stellen,“ begrüßt Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl die Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes.

 

Klar ist für den Gemeindebund in diesem Zusammenhang aber auch, dass den österreichischen Gemeinden in den letzten Jahren viel zu viele Aufgaben im Bildungsbereich übertragen wurden, wofür sie gar nicht zuständig sind.

„Zuständigkeiten im Schulsystem neu ordnen“

„Deswegen ist es auch höchst an der Zeit, die Kompetenzen und Zuständigkeiten im Schulsystem neu zu ordnen“, betont Präsident Riedl. Freizeitpädagogen, Sekretariatskräfte, Unterstützungspersonal, wie Sozialarbeiter, Gratisnachhilfe und Tablets für die Schüler können nicht Aufgabe der Gemeinden als Schulerhalter sein.

Mit einem Gutachten, das die Meinung des Gemeindebundes bestätigt, fordert Alfred Riedl die Neuordnung des Bildungssystems: „Alles Personal muss in eine Hand. Die Gemeinden kümmern sich nur um die Infrastruktur und sorgen für Erhalt und Ausbau der Schulgebäude. Alles was die Pädagogik betrifft – vom Unterricht bis zur Betreuung – kann nicht Aufgabe der Gemeinden sein.“