Kinderbetreeung
Nach intensiven Verhandlungen konnte erreicht werden, dass nicht nur die Gesamtmittel auf das Niveau der letzten Jahre angehoben wurden, sondern dass auch der Ersatz für den Wegfall der Elternbeiträge beibehalten wird.
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Finanzierung der Kinderbetreuung vorerst gesichert

Am 24. August 2018 wurde ein Letztentwurf einer neuen Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern „über die Elementarpädagogik für die Jahre 2018/19 bis 2021/22“ vorgestellt. Dieser bringt deutliche Verbesserungen und mehr Mittel im Vergleich zum Erstentwurf. Ausständig ist noch eine nachhaltige Regelung bei der Finanzierung der ganztägigen Schulformen – auch hier endet demnächst eine Vereinbarung.

Wie im Regierungsprogramm vorgesehen, werden die drei auslaufenden Vereinbarungen im Kindergartenbereich zu einer neuen Vereinbarung „über die Elementarpädagogik für die Jahre 2018/19 bis 2021/22“ zusammengeführt. Offen war bislang unter anderem die Höhe der jährlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel.

Insgesamt geht es um viel Geld, das der Bund in den letzten Jahren auf Basis der nun auslaufenden Art. 15a B-VG Vereinbarungen im Kindergartenbereich bereitgestellt hat – jährlich 142,5 Millionen Euro.

Diese Mittel setz(t)en sich zusammen aus Zuschüssen in Höhe von 70 Millionen Euro als teilweiser Ersatz für den Wegfall der Elternbeiträge im letzten Kindergartenjahr („halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen“), 52,5 Millionen Euro für den Ausbau und für Qualitätsverbesserungen in Kinderbetreuungseinrichtungen („Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots“) sowie jährlich 20 Millionen Euro für die sprachliche Frühförderung („frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen“). 

Mehr Geld als ursprünglich geplant

Der ursprüngliche Entwurf der Vereinbarung sah nur Mittel des Bundes im Gesamtausmaß von 110 Millionen Euro pro Jahr vor, rund 30 Millionen weniger als die Jahre zuvor.

Hinzu kam, dass der Entwurf vorsah, dass Gemeinden für den Wegfall der Elternbeiträge infolge des kostenlosen letzten Kindergartenjahres anstatt bislang 70 Millionen Euro nur maximal 49,5 Millionen Euro erhalten hätten. 

Vollständiger Verlust des Kostenersatzes hatte gedroht

Nachdem die Höhe des Ersatzes für den Wegfall der Elternbeiträge noch dazu davon abhängig war wieviel in Ausbaumaßnahmen und sprachliche Frühförderung investiert wird (je mehr in Ausbau und sprachliche Frühförderung investiert wird, desto geringer ist der Kostenersatz für den Gratiskindergarten), hätten Gemeinden im schlechtesten Fall gar keinen Kostenersatz mehr für das Gratiskindergartenjahr erhalten.

Dies wäre insofern problematisch, als es sich beim Gratiskindergartenjahr um eine - vom Bund eingeforderte - Maßnahme handelt, die nicht einmalige sondern fortlaufende Kosten verursacht. Demgemäß erhalten die Gemeinden seit nunmehr fast zehn Jahren jährlich einen Betrag in Höhe von 70 Millionen Euro als Ersatz für den Wegfall der Elternbeiträge.

Wären diese Mittel, die inflationsbedingt und mangels Valorisierung ohnedies jährlich an Wert verlieren, eingestellt oder gekürzt worden, dann hätte das – vorausgesetzt man hätte das kostenlose Angebot nicht abgeschafft – massive Auswirkungen auf die Gemeindehaushalte bedeutet.

Ersatz für Elternbeiträge bleibt erhalten

Nach intensiven Verhandlungen konnte schlussendlich erreicht werden, dass nicht nur die Gesamtmittel auf das Niveau der letzten Jahre angehoben wurde (142,5 Millionen Euro), sondern dass auch der Ersatz für den Wegfall der Elternbeiträge im Ausmaß von 70 Millionen Euro explizit beibehalten wird.

Da zudem der Ko-Finanzierungsbeitrag der Länder für den Ausbau und die sprachliche Frühförderung deutlich auf 52,5 Prozent angehoben wurde, stehen für alle Maßnahmen insgesamt rund 180 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung und damit mehr als die letzten Jahre.

Ausbau orientiert sich jetzt am tatsächlichen Bedarf

Infolge der Kritik von Seiten der Länder und des Österreichischen Gemeindebundes wurden darüber hinaus noch einige Punkte geändert, etwa in Zusammenhang mit Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (statt vier Tage nur zwei Tage/Jahr) oder im Zusammenhang mit den festgelegten Zielen und der Refundierungspflicht bei Nichterreichen der Ziele.

So war unter anderem vorgesehen, dass die Betreuungsquote hinsichtlich des Besuchs von Einrichtungen, die VIF-konform anbieten, jährlich um einen Prozentpunkt angehoben wird. Nunmehr orientiert sich der Ausbau am tatsächlichen Bedarf, eine Refundierung der Mittel ist nur mehr dann vorgesehen, wenn die Mittel zweckwidrig verwendet werden.

Ausbau ganztägiger Schulangebote noch nicht finanziert

Offen ist nach wie vor die Frage der weiteren Finanzierung und des Ausbaus ganztägiger Schulangebote. Seit Jahren leistet der Bund sowohl bei Infrastrukturmaßnahmen (einmalig bis zu 55.000 Euro/Gruppe) wie auch bei Personalkosten (laufend jährlich bis zu 9.000 Euro/Gruppe) einen Ko-Finanzierungsbeitrag.

Grundlage hierfür ist die „Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulangebote“.

Nachdem diese Vereinbarung mit Ende des Schuljahres 2018/19 ausläuft und zuweilen nicht geplant ist selbige zu verlängern, erhalten all jene Gemeinden, die bislang auf Grundlage der Vereinbarung in den Ausbau ganztägiger Schulformen investiert haben, mit Ende der Laufzeit keinerlei Personalkostenzuschüsse mehr.

Die Folgen sind zwar noch nicht absehbar, zu rechnen ist aber damit, dass Gemeinden die drohende Finanzierungslücke aus eigener Kraft nicht schließen werden können und daher gezwungen werden, entweder ganztägige Schulangebote zurückzufahren oder aber Betreuungsbeiträge deutlich zu erhöhen. 

Gemeinden, die bereits Ausbaumaßnahme getroffen haben, im Stich gelassen

Dass die Vereinbarung nicht verlängert wird, wurde bislang mit dem im Jahr 2016 beschlossenen Bildungsinvestitionsgesetz begründet. Dieses sieht für den Ausbau ganztägiger Schulangebote im Pflichtschulbereich Investitions- und Personalkostenzuschüsse von insgesamt 428 Millionen Euro in den Jahren 2019 bis 2032 (ursprünglich 2017 bis 2025) vor.

Übersehen wurde dabei jedoch, dass dieses Gesetz gerade kein Ersatz für die auslaufende Art. 15a B-VG Vereinbarung ist, da es nur jenen Gemeinden Zuschüsse gewährt, die neue Angebote schaffen, jedoch all jene Gemeinden im Stich lässt, die bereits Ausbaumaßnahmen getroffen und mit dauerhaften Personalkosten konfrontiert sind.

Doch Personalkostenzuschüsse für Gemeinden?

In den letzten Wochen ist aber auch in dieser Frage Bewegung in die Diskussion gekommen. So wurde Anfang Juli im Ministerrat ein Beschluss gefasst, der eine (nochmalige) Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes vorsieht.

Diesem Beschluss ist zu entnehmen, dass auch Gemeinden Personalkostenzuschüsse aus dem Bildungsinvestitionsgesetz erhalten sollen, die aufgrund der Art. 15a B-VG Vereinbarung ganztägige Schulangebote geschaffen bzw. ausgebaut haben.

Offen und noch zu verhandeln ist, in welchen zurückliegenden Zeiträumen Ausbaumaßnahmen ergriffen worden sein müssen, damit Gemeinden auch zukünftig Mittel für das Betreuungs- bzw. Freizeitpersonal erhalten. Ersten Informationen nach sollen nur jene Gemeinden Personalkostenzuschüsse aus dem Bildungsinvestitionsgesetz erhalten, die in den Jahren 2017/18 und 2018/19 Ausbaumaßnahmen getätigt haben.

Das würde aber – abgesehen davon, dass in diesen beiden Jahren infolge der Unsicherheit wenige Ausbaumaßnahmen ergriffen wurden/ergriffen werden – bedeuten, dass alle Gemeinden, die vor 2017/18 tätig waren, nach Auslaufen der Vereinbarung keinerlei Personalkostenzuschüsse mehr erhalten.

Gemeinden brauchen Planungs- und Finanzierungssicherheit

Es wird daher wie im Kindergartenbereich auch im Bereich der ganztägigen Schulangebote notwendig sein, den Gemeinden im Wege nachhaltiger Finanzierungslösungen Planungs- und Finanzierungssicherheit zu geben. Demgemäß sollten alle Gemeinden, die ganztägige Schulangebote bereitstellen, laufend Personalkostenzuschüsse erhalten. Eine abschließende und dauerhafte Lösung könnte und sollte hernach im neuen Finanzausgleich ab 2022 erzielt werden.