Wasserdurchflussanlage
Trotz des verfassungsrechtlichen Bekenntnisses steht die gemeinschaftliche Finanzierung der Infrastruktur im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auf dem Prüfstand.
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Erfolgsmodell Siedlungswasserwirtschaft erhalten

Im Mai 2019 fand eine Enquete im Bundesrat mit dem Titel „Trinkwasser schützen und sichern“ statt, in der eine Vielzahl an Rednern, von politischen Entscheidungsträgern über Fachexperten bis hin zu den österreichischen Wasserversorgern einstimmig festgestellt haben, dass der Zugang zu sauberem und auch leistbarem Trinkwasser allen Österreichern offenstehen muss.

Die Forscher konnten eindrucksvoll darlegen, dass bedingt durch den Klimawandel in Zukunft riesige Herausforderungen auf die österreichische Wasserversorgung zukommen werden.

In einigen Teilen Österreichs ist bereits in naher Zukunft mit langen Trockenperioden zu rechnen, was in Kombination mit steigenden Temperaturen und daraus resultierend einer stärkeren Verdunstung zu einer eingeschränkten Grundwasserneubildung führen kann. Betroffene Regionen müssen in Ringschlüsse investieren oder Wasser über weite Strecken pumpen. Die Sicherung der Versorgung wird also auch in Zukunft große Investitionen in die Infrastruktur notwendig machen.

Im Juli kam es dann in Folge eines Initiativantrags im Parlament zu einer verfassungsrechtlichen Absicherung der Trinkwasserversorgung in § 4 BVG über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung. 

Die Bestimmung des § 4 BVG

„Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung deren Erbringung und Qualität, insbesondere dazu, das öffentliche Eigentum an der Trinkwasserversorgung und die Verfügungsgewalt darüber im Interesse von Wohl und Gesundheit der Bevölkerung in öffentlicher Hand zu erhalten.“

Die Fakten liegen damit klar auf dem Tisch. Es gibt sowohl das Wissen um die Herausforderungen, mit denen die österreichische Siedlungswasserwirtschaft aktuell und auch in Zukunft konfrontiert ist, als auch das politische Bekenntnis, das gewohnt hohe Maß an Qualität zu erhalten.

Gemeinschaftliche Finanzierung der Infrastruktur auf dem Prüfstand

Trotz des verfassungsrechtlichen Bekenntnisses steht die gemeinschaftliche Finanzierung der Infrastruktur im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auf dem Prüfstand.

Im Rahmen eines Spending-Reviews – ein Evaluierungsprozess, der 2017 gestartet wurde und demnächst abgeschlossen sein soll – in dem die Bundesförderung der Siedlungswasserwirtschaft auf ihre Notwendigkeit hin überprüft wird, setzt sich der Österreichische Gemeindebund intensiv für den Erhalt der gemeinsamen Finanzierung durch die Finanzausgleichspartner ein.

Mehr Geld gefordert

Daher hat der Gemeindebund gemeinsam mit Wirtschaftskammer, ÖWAV, dem Städtebund, der Kammer der ZiviltechnikerInnen und dem ÖVGW ein gemeinsames Forderungspapier verfasst. Darin heißt es: „Wir fordern, ab 2022 für die UFG-Förderung einen jährlichen Zusagerahmen von 150 Millionen Euro vorzusehen, für den Abbau des Förderrückstaus von über 1700 offenen Förderanträge ist eine Sondertranche vorzusehen. Die Förderung ist mehr als eine bloße Finanzierung, sie ist Anreizsystem für Investitionen, ermöglicht einen sozialen Ausgleich und setzt Qualitätsstandards.“

Es darf nicht mehr bei Lippenbekenntnissen bleiben, die Finanzierung soll außer Frage gestellt werden. Klar ist, dass die Gemeinden vor diesem Hintergrund nicht mit den Herausforderungen allein gelassen werden dürfen!

Das Forderungspapier steht auf der Homepage des ÖWAV als Download zur Verfügung und wurde Bundesministerin Maria Patek (BMNT) übergeben.