Landeskrankenhaus in Rankweil
Die Umstellung von Einzelfall- auf Pauschalverrechnung hat den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
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Vorarlberg

Entlastung für Gemeinden im Spitalsbereich

26. Januar 2022
Gemäß Spitalsbeitragsgesetz hätten sich die Vorarlberger Gemeinden mit 40 Prozent an den Spitalsabgängen zu beteiligen. Dank einer Unterstützung des Landes in Höhe von 15 Millionen Euro reduziert sich der Anteil der Gemeinden auf unter 34 Prozent.

Anstatt der über 95,6 Millionen Euro, die von Gemeindeseite laut vorliegender Endabrechnung für 2020 zu übernehmen wären, beläuft sich die neue Beitragssumme auf nunmehr rund 80,6 Millionen Euro.

Umstellung auf Pauschalverrechnung entlastete Gemeinden

Ein wichtiger Meilenstein bei der Finanzierung der Spitäler war aus Sicht von Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher die gemeinsam ausgearbeitete Novelle des Spitalbeitragsgesetzes, die mit Jänner 2016 in Kraft trat.

„Die Umstellung von Einzelfall- auf Pauschalverrechnung hat den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Land, Gemeinden und auch die Krankenhäuser sind dadurch von viel Bürokratie entlastet worden“, erläutert Rüscher.