Infrastruktur
Eingemeldete Breitband-Ausbauprojekte sollten überprüft werden
Dementsprechend setzen alle staatlichen Ebenen Aktivitäten, um auf eine flächendeckende Breitbandversorgung hinzuwirken. So wurden von Bund und Ländern Fördertöpfe geschaffen, während Gemeinden den Ausbau der passiven Netzinfrastruktur teilweise selbst in die Hand nehmen oder sich zumindest in einer koordinierenden Rolle wiederfinden.
Aber auch in den privatwirtschaftlichen Markt kam in den letzten Jahren zunehmend Bewegung, sodass zeitweise eine regelrechte „Goldgräberstimmung“ zu herrschen schien. Diese Aktivitäten sind allesamt von hoher Bedeutung, denn Österreich zählt im Bereich des Glasfaserausbaus traditionell zu den europäischen Schlusslichtern.
Wann ist der Ausbau förderbar?
Einer der größten „Game-Changer“ ist in diesem Zusammenhang sicherlich die „Breitbandmilliarde“ des Bundes (BBA 2030), die mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Milliarden Euro dazu beiträgt, dass digitale Infrastruktur auch dort errichtet wird, wo es für den privatwirtschaftlichen Markt nicht zwingend gewinnbringend ist.
Die Abwicklung der BBA erfolgt in einem für die Fördernehmer zwar relativ aufwendigen, insgesamt aber sehr transparenten Verfahren. Ob der Ausbau in einem Gebiet förderbar ist, wird anhand eigens erstellter Förderlandkarten beurteilt, in denen aktuelle Datenraten sowie geplante Ausbauprojekte berücksichtigt werden. Maßgeblich sind für Letztere die Einmeldungen von Ausbauprojekten bei der ZIS (Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten), die bei der Telekomregulierungsbehörde angesiedelt ist.
Anbieter können Fördergebiete blockieren
Wurde im betreffenden Gebiet bereits ein ungeförderter eigenwirtschaftlicher Ausbau vorgesehen, so entfällt (nach einer Plausibilitätsprüfung durch das Finanzministerium) die Förderwürdigkeit. Dies hat zur Folge, dass durch die großflächige Einmeldung privatwirtschaftlicher Ausbauprojekte ganze Fördergebiete regelrecht „blockiert“ werden können.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass es bislang keinen Mechanismus gibt, anhand dessen überprüft werden könnte, ob eingemeldete Projekte auch tatsächlich (zeitgerecht) umgesetzt werden, sodass gegebenenfalls auch Sanktionen gesetzt werden könnten und diese Projekte in der Förderkarte nicht mehr berücksichtigt würden.
Nach der derzeitigen Ausgangslage ist es also möglich, dass in einer Gemeinde aufgrund derartiger Einmeldungen die Umsetzung von geförderten Ausbauprojekten nicht mehr in Frage kommt, während gleichzeitig das privatwirtschaftliche Ausbauprojekt erst in vielen Jahren (oder gar nicht) verwirklicht wird.
Ein Anbieter macht Schwierigkeiten
Besonders viele Gemeinden waren von dieser Problematik durch die zahlreichen Einmeldungen der Speed Connect GmbH betroffen. Diese hat vor rund zwei Jahren in den Bundesländern Steiermark, Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten sowie dem Burgenland den großflächigen Ausbau durch privatwirtschaftlich finanzierte Projekte eingemeldet und damit vielen Gemeinden die Möglichkeit eines geförderten Ausbaus genommen.
Vorab ist zu betonen, dass hierbei keinerlei rechtswidrige Handlungen gesetzt wurden. Vielmehr hat sich das Unternehmen im Rahmen des Erlaubten bewegt und schlichtweg die Möglichkeiten genutzt, die das Fördersystem derzeit eröffnet.
Das entstandene Ergebnis führte in betroffenen Gemeinden allerdings zu einer prekären Lage. Letztlich war vielen Gemeinden gar nicht bewusst, dass die Speed Connect auf ihrem Gebiet einen Ausbau geplant hatte, sodass parallel bereits in zeitintensiver Arbeit andere Projekte entwickelt wurden, die mangels Förderbarkeit nun nicht stattfinden könnten.
Der Österreichische Gemeindebund trat aufgrund der beschriebenen Umstände mit der Speed Connect in den Austausch, die durchaus Verständnis für die unglückliche Lage der Gemeinden zeigte.
Gemeinsam konnte folglich ein erster Lösungsschritt erarbeitet werden, indem die Speed Connect sich bereit erklärte, sich aus mehreren hundert Gemeinden zurückzuziehen, in denen der privatwirtschaftliche Ausbau nicht unmittelbar geplant ist.
Das bedeutet, dass die Speed Connect in den betroffenen Gemeinden bei der nächsten ZIS-Einmeldung die umfassten Adresspunkte nicht mehr für den unmittelbaren privatwirtschaftlichen Ausbau vorsehen wird. Im Rahmen des (hoffentlich zeitnah erfolgenden) nächsten Fördercalls werden diese Gemeinden dadurch wiederum förderbar sein. Das Entgegenkommen der Speed Connect stellt jedenfalls einen wichtigen Schritt für das gemeinsame Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus dar.
Fördersystematik müsste geändert werden
Aus rechtspolitischer Sicht zeigt dieses Beispiel aber deutlich, dass Anpassungsbedarf in der Fördersystematik besteht. So müsste vor allem ein Monitoringsystem geschaffen werden, mit dem überprüft werden kann, ob eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte auch tatsächlich innerhalb einer angemessenen Frist umgesetzt werden, sodass diese Gebiete andernfalls automatisch wieder für Förderungen freigegeben werden.