Eine Gemeinde verbietet den Bau freistehender PV-Anlagen
Diese Ausschlussflächen, auch als Verbotszonen bezeichnet, umfassen unter anderem sogenannte „Siedlungsentwicklungsgebiete“. Bürgermeister Wolfgang Pfeifenberger betont, dass das Erscheinungsbild der Gemeinde geschützt werden soll. Wenn Ort und Landschaft beeinträchtigt würden oder Flächen, die für die Landwirtschaft vorgesehen sind, mit PV-Anlagen bebaut werden sollen, gelten künftig Verbote.
„Wir wollen PV-Anlagen auf Dachflächen, Verkehrsflächen und vorbelasteten Flächen. Auf unbelasteten Freiflächen jedoch so wenig wie möglich. Deshalb haben wir klare Ausschlusszonen definiert. Das bringt Klarheit für das Amt und die Bürgerinnen und Bürger“, sagt Pfeifenberger. Es gebe genügen freie Dachflächen, betont er.
PV-Anlagen auf Freiflächen unerwünscht
Die Errichtung von PV-Anlagen auf Freiflächen ist in Tamsweg nun grundsätzlich unerwünscht und nur in Ausnahmefällen nach einer gründlichen Prüfung möglich.
In einer Aussendung wird betont, dass die Gemeinde der Energiegemeinschaft Energie Lungau eGen beigetreten ist, um erhebliche Einsparungen bei den Energieausgaben zu erzielen. Die Richtlinien, die die Marktgemeinde Tamsweg auf ihrer Website veröffentlicht hat, sollen nachvollziehbare und transparente Kriterien für das Gemeindegebiet bereitstellen.