Das Bundesvergabegesetz stellt eine ganze Palette an Verfahrensarten zur Verfügung, die allesamt für eine „innovationsfördernde Auftragsvergabe“ herangezogen werden können. 
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Vergabe

Ein Leitfaden gibt Hilfestellung bei Ausschreibungen

Die EU-Kommission hat vor Kurzem einen Leitfaden für eine innovationsfördernde öffentliche Auftragsvergabe (2021/C 267/01) veröffentlicht. Ein Ziel des Leitfadens ist es, öffentliche Auftraggeber dahingehend zu unterstützen, dass sie einen besseren Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung nach der Covid-19- Krise leisten können.

Weiters stellt der Leitfaden ein wichtiges Instrument für den Übergang zu einer nachhaltigen und digitalen Wirtschaft dar. Gründe, warum eine innovationsfördernde Auftragsvergabe angestrebt wird, können beispielsweise die Modernisierung öffentlicher Dienstleistungen, die Unterstützung des Markteintritts und die Expansion von Start-ups und innovativen KMU, die Förderung der Innovationsbereitschaft von Märkten usw. sein.

Was versteht man unter einer „innovationsfördernde Auftragsvergabe“?

Alle Auftragsvergaben (Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge) können grundsätzlich vom Begriff der „innovationsfördernden Auftragsvergabe“ umfasst sein. Um von einer „innovationsfördernden Auftragsvergabe“ sprechen zu können, muss folgende Definition erfüllt sein: Gegenstand der Auftragsvergabe ist ein Innovationsprozess mit Ergebnissen und/oder das Ergebnis eines Innovationsprozesses. 

Den ersten Fall charakterisiert, dass der öffentliche Auftraggeber Unternehmer oder Forscher zur Entwicklung innovativer Produkte/Dienstleistungen auffordert, die am Markt noch nicht vorhanden sind. 

Im zweiten Fall beschafft der öffentliche Auftraggeber Produkte/Dienstleistungen, die auf dem Markt neu sind und die wesentliche, neue Merkmale beinhalten. Es wird hier also kein Standardprodukt oder eine Standarddienstleistung erworben.

Welche Möglichkeiten gibt es für eine „innovationsfördernde Auftragsvergabe“?  

Das Bundesvergabegesetz stellt eine ganze Palette an Verfahrensarten zur Verfügung, die allesamt für eine „innovationsfördernde Auftragsvergabe“ herangezogen werden können. 

Ein spezifisches und innovationsfreundliches Vergabeverfahren ist beispielsweise das Verhandlungsverfahren. Der öffentliche Auftraggeber hat hier eine genaue Vorstellung von Art und Gegenstand des öffentlichen Auftrags, es besteht jedoch ein Bedarf an Austausch mit den Verfahrensteilnehmern. 

Ein wettbewerblicher Dialog könnte dann zur Anwendung kommen, wenn die zu beschaffende Leistung zu Beginn des Verfahrens noch nicht so spezifiziert werden kann, dass vergleichbare Angebote zu erwarten sind – ein vertiefter Austausch mit den Verfahrensteilnehmern ist erforderlich. 

Das dynamische Beschaffungssystem bietet die Möglichkeit, auch nach Verfahrenseinleitung Unternehmen einzubinden, die neu oder mit neuen Produkten am Markt in Erscheinung treten.

Eine noch junge Art der öffentlichen Auftragsvergabe ist die Innovationspartnerschaft. Dieses Verfahren kann dann in Anspruch genommen werden, wenn es auf dem Markt noch gar keine Lösungen zur Deckung des Bedarfs des öffentlichen Auftraggebers gibt. 

Welche innovationsfördernden Instrumente können angewendet werden?

Der Leitfaden gibt – unabhängig von der Wahl der konkreten Verfahrensart – auch eine Hilfestellung zu innovationsfreundlichen Instrumenten im Zuge der Verfahrensführung. Auszugsweise können dies sein:

  • eine Bedarfsermittlung
  • eine vorherige Marktkonsultation 
  • unterschiedliche Arten der Festlegung technischer Spezifikationen. 

Die Vornahme einer Bedarfsermittlung soll öffentlichen Auftraggebern dabei helfen, die jeweilige Problemstellung zu erkennen. Durch eine Marktkonsultation kann den öffentlichen Auftraggebern ein besseres Verständnis über die verfügbaren Lösungen vermittelt werden. Dies kann folglich dabei helfen, technische Spezifikationen besser zu beschreiben. 

Die technischen Spezifikationen können sowohl beschreibend als auch funktionell sein. Bei den beschreibenden (konstruktiven) technischen Spezifikationen gibt der öffentliche Auftraggeber eine detaillierte Lösung vor. Bei den funktionellen Anforderungen beschreibt der öffentliche Auftraggeber nur Mindestanforderungen, bei der Festlegung der Mittel zur Erreichung eines gewünschten Ziels ist er aber zurückhaltend. 
Funktionelle Anforderungen führen häufiger zu innovativen Lösungen.