Unwetter im Burgenland
Etliche Unwetterkapriolen mit Starkregen und Überflutungen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, wie hilflos der Mensch gegenüber natürlichen Gewalten ist.
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Effizientere Hilfe nach Katastrophen

5. August 2019
Im Burgenland will man die Unterstützung für Opfer von Hochwässern, Erdrutschen, Vermurungen oder Hagel effizienter machen.

„Wir zahlen sehr hohe Beträge im Bereich der Hagelversicherung – jährlich sind es rund 5,5 Millionen Euro. Für Schäden im Bereich der Privathaushalte werden hingegen bislang aus dem Katastrophenfonds, quasi mit der ‚Gießkanne‘, 150.000 Euro im Jahr ausgeschüttet. Das hat immer wieder zu einer Enttäuschung und Unzufriedenheit bei den Betroffenen geführt. Daher haben wir uns entschlossen, dem Katastrophenfonds für die Bedeckung der Schäden im Bereich der privaten Haushalte neue Richtlinien zu geben. Ziel ist, dass - von Versicherungsleistungen abgesehen - in der Regel die Restschäden zur Gänze vom Land getragen werden“, erklärt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.

Derzeit werden oft nur geringe Beträge ausbezahlt

Der Status Quo bei Katastrophenschäden sieht für hilfsbedürftige Bürgerinnen und Bürger so aus: Nach Schadenseintritt – und Besichtigung bzw. Schadenserhebung durch die Versicherung – besteht eine sechswöchige Frist zur Meldung des Schadenseintrittes beim Amt der Burgenländischen Landesregierung. Vom Land werden danach 20, 25 bzw. 30 Prozent der geschätzten Schadenssumme unter Abzug der Versicherungsleistung zur Anweisung gebracht. Die Entschädigungshöhe liegt bei maximal 30.000 Euro.

Die derzeit geltende Regelung entspricht weitgehend auch den Regelungen in anderen Bundesländern, wo bis zu 20% oder 25% (NÖ bzw. Kärnten) oder höhere Beihilfesätze gelten (z.B.: OÖ: 40 %, Steiermark: 30-50 %, Salzburg: 30 %).

Dieses System sei dringend reformbedürftig, weil in einer Vielzahl von Fällen nur geringe Beiträge zur Auszahlung kommen, ist sich die Landesregierung einig. Eine Neuregelung soll jetzt weitreichende Verbesserungen für die Betroffenen bringen, aber auch die Eigenverantwortung in Form von Versicherungsvorsorge erhöhen. 

Die wesentlichen Neuerungen

  • Die Richtsätze zur Bewertung von Katastrophenschäden, die seit 2009 unverändert sind, werden für Unternehmen und Privathaushalte generell um 20 Prozent erhöht. Das entspricht in etwa der Erhöhung des Baukostenindex seit 2010 (17%).
  • Bei Privathaushalten wird das Land Burgenland die maximale Entschädigungshöhe von derzeit 30.000 auf 70.000 Euro anheben.
  • Liegt eine Versicherung vor, wird diese von der Schadenssumme abgerechnet; generell werden jedoch 10.000 Euro als angenommene Versicherungsleistung in Abzug gebracht.
  • Diese Schwelle ist bewusst so angesetzt, weil alle gängigen Versicherungsunternehmen bis zu diesen Schadenssummen an die Versicherten ohne Selbstbehalt und in alle HQ-Zonen – mit Ausnahme der sogenannten „roten Zonen“ - auszahlen.
  • Für alle Schäden, die über dieser Einstiegsschwelle liegen, wird das Land Burgenland in Zukunft bis zur Höhe von 70.000 Euro die Restsumme zur Gänze abdecken.
  • Bauten in den „roten Zonen“ – die nicht versicherbar sind, aber über eine Baubewilligung verfügen – werden gesondert betrachtet und je nach Sachverhalt bis zu 100 Prozent entschädigt. Für die Zukunft soll aber sichergestellt sein, dass in diesen Gebieten nicht mehr gebaut werden kann.
  • Das Land sorgt mit dieser Lösung dafür, dass alle von Umweltkatastrophen betroffenen Menschen bei existenzbedrohenden und elementaren Schäden umfassend und effektiv finanziell unterstützt werden. Man lasse keine Burgenländerin und keinen Burgenländer im Stich.
  • Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung der Privathaushalte gefördert, indem – durch den Abzug eines „Versicherungsselbstbehaltes“ bei Nichtversicherten – zum Abschluss einer Versicherung animiert werden soll.
  • Entschädigungszahlungen werden vom Land – wie bisher – auch in Zukunft nur einmal für ein gleichgeartetes Schadensereignis geleistet.
  • Die Gesamtkosten sind bei Naturkatastrophen schwer abzuschätzen. Es ist bei dieser Neuregelung aber davon auszugehen, dass von Landesseite jährlich allein für Privathaushalte das Zwei- bis Dreifache der bisherigen Entschädigungssummen ausbezahlt wird – also zwischen 400.000 und 500.000 Euro. Die Kofinanzierung von 60:40 zwischen Bund und Land ist gesetzlich geregelt.
  • Die entsprechende Verordnung wird in der Sitzung der Landesregierung am 10. September 2019 beschlossen werden und rückwirkend ab 1. Jänner 2019 gelten. Das heißt: Auch alle im bisherigen Jahresverlauf bereits gemeldeten Unwetterschäden – z.B. bei der Überschwemmung im Bezirk Mattersburg im Mai – werden neu kalkuliert.

     

Fallbeispiele

  • Schaden 70.000 Euro, Versicherung zahlt 12.000 Euro: 58.000 Euro (70.000 Euro Höchstbeitragsgrenze minus 12.000 Euro Versicherungsleistung) werden vom Katastrophenfonds des Landes gedeckt.
  • Schaden 70.000 Euro, keine Versicherung: 60.000 Euro (Höchstbeitragsgrenze 70.000 Euro minus 10.000 Euro fiktive Versicherungsleistung) werden vom Katastrophenfonds des Landes gedeckt.
  • Schaden 18.000 Euro, Versicherung zahlt 12.000 Euro: Differenz zwischen Schaden und Versicherungsleistung, d.h. 6.000 Euro, werden vom Katastrophenfonds des Landes gedeckt.
  • Schaden 18.000 Euro, keine Versicherung: 10.000 Euro fiktive Versicherungsleistung werden vom Schaden abgezogen – vom Katastrophenfonds des Landes erfolgt eine Entschädigung iHv. 8.000 Euro.
  • Schaden 8.000 Euro, keine Versicherung: keine Entschädigung durch Katastrophenfonds des Landes.
  • Für Einzelfälle mit einem Schadensausmaß über 70.000 Euro wird über einen eigenen Härtefonds eine Entschädigung bis zur Gänze erfolgen.