25 Jahre Geschichte des Kommunalverlags

Direktwahl der Bürgermeister

Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juli 1993, die Tiroler Gemeinderatswahlordnung hinsichtlich der Direktwahl der Bürgermeister aufzuheben, löste auch im „kommunal-journal“ Nummer 20 von 1993 eine neuerliche Diskussion über die unmittelbare Wahl des Gemeindeoberhauptes durch die Gemeindebürgerinnen und -bürger aus.

Begründet wurde die Verfassungswidrigkeit der Direktwahl durch die Verantwortlichkeit des Bürgermeisters gegenüber dem Gemeinderat. Zum damaligen Zeitpunkt gab es diese Direktwahl bereits in Kärnten und dem Burgenland, in der Steiermark lag ein beschlussreifer Gesetzesentwurf vor.

Jürgen Weiss, 1993 Bundesminister für Föderalismus und Verwaltungsreform, führte in einem Kommentar aus, dass „nach Ansicht der Verfassungsrichter die Bundesverfassung eine Entscheidung für ein parlamentarisch-demokratisches System der Gemeindeselbstverwaltung geschaffen habe“, denn wenn der Bürgermeister dem Gemeinderat verpflichtet sei, müsse er auch von diesem gewählt werden."
Weiss führte weiter aus, dass die Entscheidung, ob eine Direktwahl in einem Bundesland zur Durchführung kommt, aufgrund der politischen Vereinbarung zur Bundesstaatsreform den Landtagen zukommt. Dieser Handlungsspielraum sollte, so Weiss, auch im Vordergrund der Diskussionen stehen.

Pro und contra von den Landesverbänden

Der Tiroler Gemeindeverbandspräsident Hermann Arnold sahdie Direktwahl als „sinnvollste Form der Weiterentwicklung unserer Demokratie“. Arnold: „Es gibt keine bessere Form unmittelbarer Kontaktaufnahme zwischen Bürgern und Gemeindemandataren.“

Ganz anders sah das Alfred Haufek, Obmann der nö. Gemeindevertreter der SP: „Eine Direktwahl ist kein Weg zu mehr Demokratie. Die Direktwahl ist bestenfalls ein Zurück in die Stärkung der Macht von Einzelpersonen.“ Die Zusammensetzung des Gemeinderates, so Haufek, entspräche der demokratischen Entscheidung der Gemeindebürger. Entscheidungen in der Mehrheitsfindung sollten daher auch im Gemeinderat fallen.