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Das Bundesvergabegesetz ermöglicht durch die Vergabe eines Vorhabens in Losen/Gewerken, dass auch KMU bessere Chancen auf einen Auftrag der öffentlichen Hand haben.
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Die losweise Vergabe von Gewerken zur Förderung von KMU

17. Juni 2020
Nach dem Bundesvergabegesetz ist eine grundsätzliche Beschränkung des Teilnehmerkreises bei Durchführung eines Vergabeverfahrens unzulässig (z. B. Ausschluss bestimmter Nationalitäten oder Produkte). Nach den Grundsätzen soll die Durchführung eines Vergabeverfahrens jedoch nach Möglichkeit so erfolgen, dass kleine und mittlere Unternehmen („KMU“) am Vergabeverfahren teilnehmen können. Wie können Gemeinden bei Bauprojekten die regionale Wirtschaft und ansässige KMU fördern?

Das Bundesvergabegesetz ermöglicht durch die Vergabe eines Vorhabens in Losen/Gewerken, dass auch KMU bessere Chancen auf einen Auftrag der öffentlichen Hand haben.

Bei einer losweisen Vergabe werden die Leistungen eines (Bau-)Vorhabens (z. B. der Neubau eines Kindergartens) nicht als Gesamtpaket, sondern nach Einzelgewerken (Baumeister, Spengler, Elektriker etc.) vergeben.

Freie Wahl zwischen Gesamt- oder Losvergabe?

Den Gemeinden wird bei der Frage, ob eine Gesamt- oder Losvergabe stattfinden soll, grundsätzlich ein Ermessensspielraum eingeräumt. Die Entscheidung darf nicht willkürlich getroffen werden. Es sind dabei die wirtschaftlichen oder technischen Gesichtspunkte der Leistung zu berücksichtigen.

Aus dem Bundesvergabegesetz kann eine Präferenz für die losweisen Vergabe abgeleitet werden. Erfolgt keine losweise Vergabe, sieht das Bundesvergabegesetz (im EU-Oberschwellenbereich) eine Begründungspflicht vor (§ 28 Abs 6 BVergG 2018).

Größere Auswahlmöglichkeit an Verfahrensarten

Das Bundesvergabegesetz sieht für die losweise Vergabe von Bauaufträgen im Unterschwellenbereich (somit bei einem geschätzten Gesamtauftragswert von unter 5.350.000 Euro) wesentliche Erleichterungen bei der Durchführung des Vergabeverfahrens vor.

Im Detail ist im Unterschwellenbereich für Baulose festgelegt, dass der Auftragswert des einzelnen Gewerkes für die Wahl des Vergabeverfahrens ausschlaggebend ist.

Gemeinden haben somit eine größere Auswahlmöglichkeit an Vergabeverfahren mit gelockerten Verfahrensbestimmungen, die für eine regionale Vergabe geeignet sind.

Die losweise Vergabe am Beispiel eines Kindergartenneubaus

Welche Vergabeverfahrensarten einer Gemeinde zur Verfügung stehen können, zeigt sich am Beispiel eines geplanten Neubaus eines Kindergartens (Bauauftrag im Unterschwellenbereich, geschätzter Gesamtauftragswert in 2.610.000 Euro):

Vergabe an KMU

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