Paar beim Weintrinken
Die Bundesregierung hat für die Gastronomie ein Entlastungspaket mit einem Volumen von 500 Millionen Euro umgesetzt, das eine Starthilfe für die Betriebe sein soll.
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Die Gastronomie ist wieder offen

Die vergangenen Wochen waren für den heimischen Tourismus, die Gastronomie, aber auch die Freizeitbetriebe und die Reisebüros extrem herausfordernd und in vielen Fällen existenzbedrohend. Die gesamte Branche hat aufgrund des Coronavirus eine Vollbremsung hingelegt - fast alle Betriebe mussten im März schließen. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Bundesländern und der Branche Maßnahmenpakete erarbeitet, die laufend erweitert wurden und auch gut angenommen werden, um die schlimmsten Folgen der Krise abzufedern.

Dazu zählen die Haftungen für Kredite ebenso wie das Kurzarbeitsmodell, der Härtefallfonds, der Corona-Hilfsfonds, die Stundung von Krediten oder Gebühren und viele weitere Maßnahmen. Wir wissen, dass die Situation für viele Betriebe dennoch extrem schwierig ist. Die Geschwindigkeit und Konsequenz der Maßnahmen hat aber auch dazu geführt, dass Österreich nun zu den ersten Ländern zählt, die Gesellschaft und Wirtschaft schrittweise wieder hochfahren können, unter ständiger Beobachtung der Gesundheitsdaten und Infektionszahlen.

Die ersten Schritte dieses „Comebacks für Österreich“ sind durchaus erfolgreich verlaufen. Die meisten Geschäfte sind inzwischen wieder geöffnet, seit 15. Mai können Gastronomiebetriebe wieder öffnen, am 29. Mai folgten die Beherbergungsbetriebe. Dafür haben wir einfache, aber klare Regeln und Rahmenbedingungen ausgearbeitet, die dem Schutz und der Sicherheit der Gäste und des Personals dienen sollen.

Starthilfe für die Gastronomie

Das schrittweise Hochfahren bedeutet für viele Betriebe aber eine nie da gewesene Kraftanstrengung. Daher hat die Bundesregierung für die Gastronomie ein Entlastungspaket mit einem Volumen von 500 Millionen Euro umgesetzt, das eine Starthilfe für die Betriebe sein soll. Damit sollen möglichst viele Wirtshäuser, Cafés, Restaurants, Heurigenlokale und andere Gastro-Betriebe sicher durch die nächsten Monate kommen.

So wird zum Beispiel die Umsatzsteuer auf alkoholfreie Getränke gesenkt. Die Schaumweinsteuer wird ganz abgeschafft. Die Obergrenze für pauschalierte Betriebe von derzeit 255.000 Euro wird auf 400.000 Euro angehoben – das wird die Gastronomie entlasten und bringt zudem eine spürbare Entbürokratisierung.

Dazu kommen weitere Erleichterungen bei den Teilpauschalen. Auch die Einstellung von Aushilfskräften für die Gastronomie wird spürbar erleichtert werden. Essensgutscheine für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden steuerlich weiter vergünstigt und Geschäftsessen in einem höheren Ausmaß steuerlich absetzbar sein.

Ziel all dieser Maßnahmen ist es, den Standort Österreich zu alter Stärke zurückzuführen und so viele Menschen wie nur möglich wieder in Beschäftigung zu bringen.

Mein Appell an die Bevölkerung, aber auch an Sie als Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter ist: Besuchen Sie unsere Wirtshäuser, Cafés, Restaurants, Buschenschanken und genießen Sie die Kulinarik, die Qualität und die Gemütlichkeit. Unterstützen wir gemeinsam „Urlaub in Österreich“ und unsere bekannte Gastfreundschaft und Wirtshauskultur!

Infos

www.sichere-gastfreundschaft.at

Zum Thema Telekommunikation/Breitband

Die Corona-Krise hat uns auch die Bedeutung einer resilienten, flächendeckenden und leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur stärker vor Augen geführt. Die Pandemie beschleunigt die Digitalisierung weiter. Die Anforderung an die Kommunikationsinfrastrukturen steigt laufend, neue Anwendungen erfordern höhere Bandbreiten, geringere Latenzen und sichere Übertragungswege. Deswegen hat sich die Bundesregierung im Bereich der Kommunikationsinfrastruktur – dem Fundament der Digitalisierung – die flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabit-Anschlüssen bis in das Jahr 2030 zum Ziel gesetzt.

Für die Chancengleichheit von Stadt und Land ist zuverlässiges, schnelles Internet unerlässlich. Die Anbindung an das Glasfasernetz ist für die Gemeinden im ländlichen Raum oft nur mit umfangreichen tiefbaulichen Maßnahmen und somit erheblichen Grabungskosten verbunden. Deswegen unterstützt das BMLRT mit der Anbindungsförderung Connect die Errichtung von Leerrohren mit Kabel zum Anschluss einer Pflichtschule oder einer anderen öffentlichen Bildungseinrichtung oder eines KMU sowie einmalig anfallende Kosten der Erschließung des Standortes mittels Glasfaserinfrastruktur.

Das Breitbandbüro (breitbandbuero@bmlrt.gv.at) berät interessierte Gemeinden bei allen Fragen zu Förderungen und Breitbandausbau.