Energieausweise
Gemeinden können alle Energieausweise und Anlagendaten im Zuständigkeitsbereich als Baubehörde einsehen und für die Wahrnehmung der gesetzlich übertragenen Aufgaben nutzen.

Niederösterreich

Die Energieausweis- und Anlagendatenbank NÖ

Seit dem 1. Juli 2022 werden Energieausweise und Heizungs- bzw. Klimaanlagen inkl. der periodischen Überprüfungen in zentralen Datenbanken elektronisch erfasst. Diese Datenbanken bilden einerseits eine wichtige Planungsgrundlage und bieten andererseits auch eine wertvolle Unterstützung für die Wahrnehmung gesetzlich übertragener Aufgaben durch die Baubehörden.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb der beiden Datenbanken sind im § 33a der NÖ Bauordnung 2014 festgelegt. Durch die Datenbanken werden Papier-Formulare teilweise ersetzt und damit Ressourcen gespart. Darüber hinaus werden durch die zentrale Erfassung die Transparenz und die Qualität der Daten erhöht. 

Die vollständige Abbildung des energetischen Zustandes der Gebäude sowie des Anlagenbestandes bietet einen wichtigen Überblick und erleichtert die energiewirtschaftliche Planung – ein großer Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Energieversorgung in Niederösterreich.

Befüllung der Datenbanken

Die Befüllung der Datenbanken wird von Fachleuten vorgenommen, wodurch eine hohe Datenqualität sichergestellt werden kann. Das Hochladen der Energieausweise erfolgt mit der Erstellung des jeweiligen Energieausweises durch die Erstellerin oder den Ersteller selbst. Die Anlagendaten werden durch befugte Unternehmen direkt vor Ort erfasst und in die Datenbank eingespielt.

Bei der Erfassung wird die Anlage durch ein Anlagenetikett mit einer eindeutigen Nummer gekennzeichnet. Diese Nummer stellt die Verbindung zum Eintrag in der Datenbank her, ermöglicht eine eindeutige Zuordnung und verhindert Doppelerfassungen. Für eine möglichst effiziente Erfassung der Daten wurden sowohl in der Energieausweisdatenbank als auch in der Anlagendatenbank Schnittstellen zu Programmen der Unternehmen implementiert. 

Durch die Vorgaben der NÖ Bauordnung ist sichergestellt, dass Energieausweise und Anlagen nicht nur bei Neuerstellung bzw. -errichtung erfasst werden, sondern auch der Altbestand über die Zeit nacherfasst wird. 

Einstieg für Gemeinden

Die Gemeinden haben die Zugriffsrechte auf beide Datenbanken und können über den behördlichen Portalverbund einsteigen. Sie können alle Energieausweise und Anlagendaten im Zuständigkeitsbereich als Baubehörde einsehen und für die Wahrnehmung der gesetzlich übertragenen Aufgaben nutzen.

Die Energieausweisdatenbank beinhaltet beispielsweise drei automatische Prüfroutinen, welche bei der Ersteinschätzung der Richtigkeit des Energieausweises helfen. Die Anlagendatenbank bietet unter anderem eine schnelle Übersicht über die Fälligkeiten der Anlagenüberprüfungen. Eigentümerinnen und Eigentümer können so rasch auf eine notwendige Überprüfung aufmerksam gemacht werden. Die Energieausweis- und die Anlagendatenbank sollen also auch zu einer Erleichterung im Arbeitsalltag der Baubehörden beitragen.