Am Ende des einnahmen- und investitionsreichen Haushaltsjahres 2018 stand für die Gemeinden ohne Wien eine rote Null und ein leichtes Maastricht-Defizit in Höhe von 12 Millionen Euro.
© Shutterstock/ESB Professional

Deutliche Anstiege bei Einnahmen und Ausgaben

Am Ende des einnahmen- und investitionsreichen Haushaltsjahres 2018 stand für die Gemeinden ohne Wien beim Maastricht-Ergebnis eine rote Null. Aber es ist zu erwarten, dass bei der Kostendynamik in Bereichen wie Bildung, Pflege und Klimaschutz und einer möglicherweise kommenden großen Steuerreform die nächsten Haushaltsjahre noch herausfordernder werden.

Jährlich im Herbst werden von Statistik Austria die Gebarungsdaten der Gemeinden des vorangegangenen Haushaltsjahres veröffentlicht. Die Daten der 2018er-Rechnungsabschlüsse (also ohne Ausgliederungen und Gemeindeverbände) der Gemeinden ohne Wien zeigen sowohl bei den Gesamteinnahmen (+neun Prozent) als auch bei den Gesamtausgaben (+8 Prozent) und den Investitionen (+11 Prozent) große Steigerungen. Ein Großteil davon war auf die gute wirtschaftliche Lage, das investitionsfreundliche Klima (Stichwort: Kommunales Investitionsprogramm) und die bekannte Ausgabendynamik zurückzuführen, es gab jedoch auch Sondereffekte, die das Bild der Gebarung der Gemeinden im Jahr 2018 in einigen Bereichen deutlich verzerrten. 

Einnahmenseite

Da die Phase der Hochkonjunktur bis in die Mitte des Vorjahres reichte (das reale BIP-Wachstum betrug 2018 noch +2,4 Prozent) und sich dementsprechend auch die Steuereinnahmen sehr positiv entwickelten, profitierten die Gemeinden im Haushaltsjahr 2018 vor allem von der dynamischen Entwicklung der Ertragsanteile, die bei den Gemeinden ohne Wien um 6,4 Prozent und in der Bundeshauptstadt um 7,7 Prozent zulegten. Hier ist jedoch anzumerken, dass der 2017er-Vergleichswert der Ertragsanteile aufgrund des vollen Wirksamwerdens der Lohnsteuer-Tarifreform 2016 ein sehr geringer war und die Gemeindeertragsanteile 2017 gegenüber 2016 noch stagnierten.

Wie auch in nachstehender Tabelle ausgewählter Kenngrößen ersichtlich, haben sich die Gemeindeabgaben im Berichtsjahr 2018 mit +5,2 Prozent ebenfalls sehr positiv entwickelt. Hier ist vor allem die Kommunalsteuer mit +5,8 Prozent gegenüber 2017 zu nennen, währenddessen die reformbedürftige Grundsteuer mit +3,3 Prozent ihr Steuerpotenzial nach wie vor nicht ausnutzen kann. Die sonstigen Abgabeneinnahmen der Gemeinden ohne Wien, wie etwa aus Gebrauchsabgaben, Interessentenbeiträgen, Verwaltungsabgaben oder Fremdenverkehrsabgaben, stiegen 2018 um 4,9 Prozent an.

Ausgewählte Kenngrößen der Gemeinden ohne Wien

Gebühreneinnahmen

Die Gebühreneinnahmen der Gemeinden ohne Wien sind 2018 gegenüber 2017 um durchschnittlich 3,8 Prozent gestiegen.

In diesem Zusammenhang ist anzuführen, dass das Finanzausgleichsgesetz seit 1993 zu den Benützungsgebühren von Gemeindeanlagen vorsieht, dass diese bis zu einem Ausmaß eingehoben werden dürfen, bei dem der mutmaßliche Jahresertrag der Gebühren das doppelte Jahreserfordernis für die Erhaltung und den Betrieb der Einrichtung oder Anlage sowie für die Verzinsung und Tilgung der Errichtungskosten unter Berücksichtigung einer der Art der Einrichtung oder Anlage entsprechenden Lebensdauer nicht übersteigt.

Diese für die Gemeinden einnahmenseitig sehr bedeutsame Regelung des doppelten Jahreserfordernisses wurde jedoch im Laufe der Zeit mehr und mehr höchstgerichtlich eingeschränkt, sodass im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleich ab 2022 eine Anpassung (z. B. Jahreserfordernis plus Möglichkeit einer Zuschlagsabgabe im freien Beschlussrecht der Gemeinde) angedacht werden sollte.

Sondereffekt in Graz

Einer der eingangs angesprochenen Sondereffekte wirkte sich 2018 auch deutlich auf die Einnahmenseite aus und dürfte wohl einen großen Anteil an der 57-prozentigen Steigerung der Schuldaufnahmen gehabt haben: Hintergrund ist die im Berichtsjahr 2018 erfolgte Wiedereingliederung der Immobiliengesellschaft der Stadt Graz (GBG), wodurch sich darüber hinaus auch der Finanzschuldenstand der Gemeinden ohne Wien erhöht hat, der nach mehreren Jahren effektiven Schuldenabbaus von 2017 auf 2018 um 5,2 Prozent oder rund 570 Mio. Euro angestiegen ist. Ein zweiter Sondereffekt 2018 waren zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 115 Mio. Euro aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) und ein dritter wohl auch das bundesverfassungsgesetzliche Vermögensregressverbot in der stationären Pflege – um nun zur Ausgabenseite zu kommen.

Laufende Ausgaben und Investitionen

Die Tabelle zeigt die Entwicklung der Gesamtausgaben 2018 samt Investitionen und Personalkosten nach Voranschlagsgruppen (Sachbereichen).

Gesamtausgaben der Gemeinden nach Voranschlagsgruppen 2018

Zweistellige Ausgabensteigerungen verzeichneten angesichts der guten Einnahmensituation im Jahr 2018 die Gruppe 6 mit +12,1 Prozent (einige Straßenbauprojekte dürften vorgezogen bzw. nachgeholt worden sein) sowie die Gruppe 7 Wirtschaftsförderung mit +10,9 Prozent.

Der Ausgabenzuwachs in der Gruppe 8 Dienstleistungen von +12,77 Prozent ist weitgehend der bereits angeführten Wiedereingliederung der Grazer Immobilien und Investitionen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft geschuldet, die auch aus dem kommunalen Investitionsprogramm kofinanziert waren.

Die Ausgabenzuwächse in den großen Pflichtaufgaben- bzw. Kofinanzierungsbereichen Unterricht und Erziehung, Soziale Wohlfahrt inkl. Pflege sowie Gesundheit lagen 2018 bei 5,4, 3,5 und 3,1 Prozent. Während etwa die Rettungs- und Warndienste zu den Kostentreibern in der Gruppe 5 Gesundheit zählen, dürften einige Reformmaßnahmen im Bereich der Krankenanstalten bzw. der im FAG-Paktum vereinbarte Kostendämpfungspfad bereits Wirkung zeigen.

Die Zuwächse der Gruppe 4 mit den großen Bereichen Sozialhilfe und Pflege lagen im Bereich des 2017er-Jahres. In den nächsten Jahren wird sich hier zeigen, wie sich die gewollte oder ungewollte Lenkungswirkung des Vermögensregressverbots in der stationären Pflege unter Berücksichtigung des jährlichen Kostenersatzes des Bundes für diese Maßnahme auswirken wird.

Viele der Investitionen, die 2018 im Bereich der Kindergärten und Schulen (Gruppe 2) getätigt wurden, waren auch KIP-geförderte Projekte – vor allem auch im Bereich der thermischen Sanierung. Insgesamt ist das Kommunale Investitionsprogramm, das am Vorabend des FAG-Paktums geschnürt wurde, als Erfolg zu bezeichnen und könnte durchaus Schule machen.

In eineinhalb Jahren (Mitte 2017 bis Ende 2018) wurden mehr als 4000 Projekte von Gemeinden oder Gemeindeverbänden mit einen Zweckzuschuss von bis zu 25 Prozent des Projektvolumens unterstützt. Insgesamt wurden gut 137 Mio. Euro (115 Mio. davon im Jahr 2018) ausgeschüttet. Angesichts der kurzen Vorlauf- und Laufzeit dieses Investitionsprogramms konnte das KIP auch gut in die Breite gebracht werden, sodass vier Fünftel der Fördermittel auch abgerufen wurden. Die verbleibenden 20 Prozent (etwa 35 Mio. Euro) der insgesamt gut 172 Mio. Euro wurden Mitte 2019 über den Strukturfonds ausgeschüttet.

Betreffend die Entwicklung der Personalausgaben ist in der hier gebotenen Kürz anzuführen, dass die über alle Gemeinden ohne Wien gerechnete Steigerung von +4,0 Prozent moderat ausgefallen ist, obwohl die Anzahl der Gemeindebediensteten von 2017 auf 2018 relativ stark angestiegen ist (+1,5 Prozent in VZÄ) – wohl bedingt durch Bevölkerungszuwachs und Migration und auch die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht (VRV 2015).

Fazit und Ausblick

Am Ende dieses einnahmen- und investitionsreichen Haushaltsjahres 2018 stand für die Gemeinden ohne Wien eine rote Null und ein leichtes Maastricht-Defizit in Höhe von 12 Millionen Euro.

Demgegenüber waren die Länder ohne Wien (+ 631 Mio. Euro), Wien (+ 114 Mio. Euro) und der Bund inkl. den Sozialversicherungen (+30 Mio. Euro) in der Lage, Maastricht-Überschüsse zu erbringen.

Angesichts des deutlichen Konjunkturabschwungs (das reale BIP-Wachstum beträgt 2019 nur noch rund 1,7 und in den Folgejahren nur noch 1,3 bis 1,4 Prozent), der zu erwartenden Kostendynamiken in Bereichen wie Bildung, Pflege und Klimaschutz und einer möglicherweise kommenden großen Steuerreform ist zu erwarten, dass die nächsten Haushaltsjahre noch herausfordernder werden. 

Die Tabelle zeigt die aktuelle Oktober-Prognose des BMF zur Entwicklung der Gemeinde-Ertragsanteile bis zum Jahr 2024. Aufgrund der Konjunktureintrübung (nur 1,4 Prozent reales BIP-Wachstum im kommenden Jahr) und der aktuell noch hohen Vergleichsbasis sollen die Ertragsanteile 2020 nur um etwa 2,2 Prozent ansteigen. In der Prognose enthalten sind bereits alle noch im Herbst im Nationalrat beschlossenen Steuermaßnahmen.

Sollte die von der vergangenen Bundesregierung geplante große Steuerentlastung mit einem Volumen von drei bis fünf Milliarden Euro in ähnlicher Weise kommen, wäre wohl – trotz steigender Ausgabenlast der Gemeinden – mit gar keinem oder gar negativem Zuwachs der Ertragsanteile zu rechnen.

Ertragsanteile

Vorschüsse 2019: Ertragsanteile noch auf hohem Niveau

Die nachstehende Tabelle zeigt die nunmehr für das Gesamtjahr 2019 vorliegenden Vorschüsse auf die Ertragsanteile der Gemeinden, die gemäß dem bis Ende 2021 laufenden Finanzausgleichsgesetz (FAG 2017) seitens der Länder bis längstens den 23. eines Monats an die Gemeinden zu überweisen sind.

Ertragsanteile

Die hier dargestellten Vorschüsse werden jedoch nicht zur Gänze an die Gemeinden überwiesen, sondern sie werden seitens der Länder gekürzt: Zum einen werden 12,8 Prozent an Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln einbehalten, die dann aber nach den jeweiligen Richtlinien des Landes etwa zum Haushaltsausgleich oder für Projektfinanzierungen an die Gemeinden zurückfließen.

Zum anderen werden die Gemeindeertragsanteile auch um die Landesumlage vermindert, die bisher nur in Niederösterreich abgeschafft wurde und im Bereich von 7,5 Prozent (je nach Bundesland) liegt. Weiters werden die Ertragsanteile auch mit den landesrechtlichen Kofinanzierungsverpflichtungen der Gemeinden (Umlagen und Beiträge vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich) saldiert, womit grob gesagt noch einmal 15 Prozent wegfallen. Alles in allem verbleiben im Gemeindebudget durchschnittlich etwa 77 Prozent der Ertragsanteile.

Die aktuellen Dezember-Vorschüsse beruhen auf den Abgabenerträgen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (wie USt, LSt, ESt, KöSt, MöSt und Co.) des zweitvorangegangenen Monats.

Die laufenden Vorschüsse stellen sozusagen Akontozahlungen dar, Restguthaben bzw. Übergenüsse werden jährlich mit den April-Vorschüssen abgerechnet. Die hier ersichtlichen unterschiedlichen Zuwächse beruhen im Wesentlichen auf der jeweiligen länderweisen Entwicklung der Grunderwerbsteuer sowie der Einwohnerzahl (Stichwort abgestufter Bevölkerungsschlüssel) je Bundesland.

Die in der Tabelle dargestellten Zuwächse der Vorschüsse von +4,6 Prozent (Gemeinden ohne Wien) bzw. +5,1 Prozent (Wien) liegen gemeinsam mit den noch im Dezember 2019 anzuweisenden Vorschüssen auf die Einkommensteuer (diese rund 145 Millionen Euro, die nach aBS verteilt werden, sind in der Tabelle nicht enthalten) im Bereich der BMF-Prognose der Ertragsanteile für 2019, die für die Gemeinden ohne Wien +5,4 Prozent und für die Bundeshauptstadt +5,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr vorsieht.